Wir protestieren für …

„Behindertenparkplätze auf einen Klick“ ohne wirklich nutzbare Informationen • Ein BSK-Fakten­check zu “https://parken-in-mg.de”

von | 7. Feb. 2020 | Behindertenparkplätze, Individuell mobil sein | 0 Kommentare

Viele Städte werben inzwischen mit digitalen Parkplattformen, die „alles auf einen Klick“ versprechen.

Auch auf der Plattform parken-in-mg.de werden Behinderten­parkplätze an öffentlichen Straßen und in Parkhäusern angezeigt … inklusive Routenplanung.

Was auf den ersten Blick hilfreich wirkt, entpuppt sich für viele Menschen mit Behinderungen als vollkommen unzureichend.

Denn: Die Plattform gibt zwar an, dass Behindertenparkplätze vorhanden sind, verschweigt aber ob diese tatsächlich selbstständig nutzbar sind.

Gerade in Parkhäusern ist das entscheidend: Gibt es einen Aufzug? Ist der Weg vom Stellplatz zum Ausgang barrierefrei? Sind Rampen oder Kassen erreichbar?

Diese Informationen fehlen vollständig.

Stattdessen wird pauschal auf die Betreiber der Parkhäuser verwiesen – obwohl die Parkhäuser als eigene Inhalte auf der städtischen Plattform dargestellt werden.

Für Menschen mit Behinderungen bedeutet das: Sie fahren ein Parkhaus gezielt an – und stehen dort möglicherweise vor unüberwindbaren Barrieren.

Digitale Angebote der öffentlichen Hand müssen Menschen mit Behinderungen verlässliche und vollständige Informationen bieten.

Alles andere ist keine Barrierefreiheit, sondern digitale Kosmetik.

… aus Portal “parken-mg.de” 

Die Plattform tritt gegenüber Bürgerinnen und Bürgern als zentrales, öffentlich getragenes Informationsangebot auf.

Entscheidend ist aber, ob die veröffentlichten Informationen vollständig, zutreffend und für eine selbstständige Mobilitätsentscheidung verlässlich sind.

Zum Hintergrund

In Mönchengladbach gibt es eine Vielzahl von Behindertenparkplätzen „unter freiem Himmel“ und 22 „bauliche Parkobjekte“ (Parkhäuser, Tiefgaragen, Parkdecks), die von selbstfahrenden Menschen mit Behinderungen genutzt werden könnten, wenn sie denn auch wirklich „nutzbar“ sind.

Schon vor mehr als 10 Jahren hatte das damalige VdK-Projekt „NULL Barrieren in Mönchengladbach“ versucht, dieses Informationsdefizit zu schließen, um in Zusammenarbeit mit dem ADAC Nordrhein die Mönchengladbacher Parkhäuser systematisch auf Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen zu analysieren und den Parkhausbetreibern Hinweise auf Verbesserungsoptionen zu geben.

Mit beteiligt waren die städtische Bauaufsicht und Vertreter der Feuerwehr, die bezüglich der Sicherheit in den Parkhäusern wichtige Beiträge leisteten.

Viele der als notwendig erachteten und vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen wurden nicht einmal in Erwägung gezogen, weil sich Parkhausbetreiber auf „Bestandsschutz“ beriefen und somit keine Verbesserungen vornahmen.

Darüber hinaus waren die Kommunikationsmittel und -wege noch nicht so entwickelt, wie das heute der Fall ist, so dass Menschen mit Behinderungen „auf gut Glück“ bauliche Parkobjekte anfuhren und vielfach feststellen mussten, dass diese für sie nicht wirklich nutzbar waren.

„Auf Glück“ mussten Menschen mit Behinderungen auch setzen, im öffentlichen Raum einen nutzbaren Behindertenparkplatz zu finden.

Die Ausgangslage

Aus Anlass des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung veranstaltete der BSK Mönchengladbach am 10. Mai 2025 ein Inklusionsforum und veröffentlichte eine Liste von 45 „Protestpunkten“.

Einer dieser Protestpunkte wies auf die Notwendigkeit hin, Menschen mit Behinderungen eine „Wegweisung“ zu Behindertenparkmöglichkeiten in Mönchengladbach zu geben.

Der damals amtierende und jetzige Oberbürgermeister Felix Heinrichs reagierte auf diesen Protestpunkt mit dem Hinweis: „Diese Idee habe ich bereits zur Umsetzung weitergegeben“. (Zitat)

Aufgrund der Vielzahl derer, die unmittelbar oder mittelbar in das Themenfeld „Parkmöglichkeiten in Mönchengladbach“ und damit mit „Behindertenparkplätze“ involviert sind, lässt sich nur erahnen, wer die Umsetzungskompetenzen im Sinne von Zuständigkeit, operativen Umsetzens und Verantwortung haben könnte:

  • Die Verwaltung der Stadt Mönchengladbach?
  • Die ParkenMG GmbH?
  • Die MGMG GmbH?
  • Die PPG mbH?

 

Legt man diese „Zuständigkeitsmatrix“ zugrunde, richtet sich das Augenmerk auf die ParkenMG GmbH & die MGMG GmbH.

Diese sind besonders dafür verantwortlich, dass die von diesen Städtischen Unternehmen zur Verfügung gestellte Plattform parken-in-mg.de (Homepage und APP) den Menschen mit Behinderungen die Informationen enthält, die sie benötigen, um das bauliche Parkobjekt auszuwählen, das sie eigenständig und sicher nutzen können.

Ein pauschaler Hinweis, wonach allein die Betreiber einzelner Parkhäuser für die Inhalte verantwortlich seien, entbindet die Plattformbetreiber nicht von ihrer eigenen Prüf-, Hinweis- und Transparenzpflicht, insbesondere dann nicht, wenn sich das Angebot ausdrücklich an Menschen mit Behinderungen richtet oder hierfür genutzt wird.

Diese Pflichten basieren auf mehreren gesetzlichen Grundlagen, die im Kontext zu baulichen Parkobjekten für alle notwendigen Informationen „von der Einfahrt bis zur Ausfahrt“ (» Nutzungskette «) zur Verfügung zu stellen sind.

Exkurs: Rechtsgrundlagen für den Betrieb einer Informationsplattform

Neben der Verpflichtung, digitale Angebote gemäß BITV 2.0 und/oder BFSG barrierefrei zu gestalten, übernimmt jeder, der Informationen sammelt, strukturiert und öffentlich anbietet, eine eigenständige Verantwortung für deren Aussagegehalt.

Pauschale Zuständigkeits- oder Haftungshinweise ersetzen keine inhaltlich ausreichende Information.

Dies gilt insbesondere dann, wenn:

  • öffentliche oder mehrheitlich öffentliche Akteure beteiligt sind,
  • das Angebot der Mobilitätssteuerung dient, und
  • sich die Informationen an Menschen mit Behinderungen richten.

Maßgeblich sind u.a.:

Bauliche Parkobjekte in Mönchengladbach

Für die derzeit 22 bekannten baulichen Parkobjekte im Stadtgebiet (davon 3 Tiefgaragen, 1 Parkdeck) werden auf parken-in-mg.de aufaddiert ca. 6.150 Stellplätze erwähnt.

Viele davon sind dauervermietet und stehen demnach der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung.

Zwei dieser Parkobjekte werden von kommunalen Gesellschaften betrieben, der Rest von mehreren überregional tätigen konzernartigen Parkhaus-Unternehmen.

Nach aktueller Auswertung befinden sich in lediglich 15 Parkhäuser Behindertenparkplätze.

Ob diese Behindertenstellplätze tatsächlich selbstständig nutzbar sind, bleibt offen.

Für Menschen mit Behinderungen bedeutet dies im Zweifel:

  • unnötige Wege,
  • vermeidbare Belastungen,
  • und eine faktische Einschränkung ihrer Mobilität.

Solche Informationsdefizite sind nicht nur problematisch, sondern können als Irreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen gewertet werden.

Der Vollständigkeit halber: Fünf Parkhäuser werden aufgeführt, die keine Behindertenparkplätze anbieten, ohne dass dies klar und unmissverständlich gekennzeichnet wird, was im Widerspruch zur Zielsetzung des Portals steht, Behindertenparkplätze zu dokumentieren.

Nutzungskette & Sicherheit als Maßstab für barrierefreie bauliche Parkobjekte

Für Menschen ohne Behinderung mag ein fehlendes Detail lästig sein.

Für mobilitätseingeschränkte Personen kann es darüber entscheiden, ob ein Ziel überhaupt erreicht werden kann.

Die gemeinsame Darstellung von Behindertenparkplätzen in baulichen Objekten und solchen “unter freiem Himmel” suggeriert eine Vergleichbarkeit, die tatsächlich nicht besteht; für letztere ist eine andere “Nutzungskette” relevant.

Denn: Die Barrierefreiheit eines baulichen Parkobjektes wird davon bestimmt, ob ein Objekt für Menschen mit Behinderungen selbstständig, also ohne fremde Hilfe 

  • auffindbar und
  • erreichbar und
  • nutzbar ist.

Durch die Verlinkung in der Plattform “parken-in-mg.de” auf eine digitale Karte kann unterstellt werden, dass die Parkobjekte auffindbar sind; die Erreichbarkeit ist durch die Tatsache gewährleistet, dass der Betroffene per Pkw anreist.

Ob das Parkobjekt hingegen nutzbar ist, hängt von einer Vielzahl von objektiven Kriterien ab, deren Grundlagen besonders in den anerkannten Regeln der Technik u.a. über diese maßgeblichen Normen und Vorgaben zu finden sind:

  • DIN EN 18040-3
    Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
  • EAR 23 – Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs [Ersatz für EAR 05]
    Die EAR enthalten Grundsätze der Parkraumplanung, von der Bedarfsprognose sowie Anordnung und Gestaltung von Parkflächen und Parkbauten und deren betriebliche Anforderungen.

    Die EAR 23 berücksichtigt die erforderlichen Parkplatzdimensionen für größere, moderne Fahrzeuge. Wesentliche Änderungen umfassen eine Erhöhung des Bemessungs-Pkw, und gibt Empfehlungen für Multifunktionsstreifen, Ladeinfrastruktur sowie breitere Stellplätze/Fahrgassen.

Erst dann, wenn diese Regelungen für jedes Element der Nutzungskette geprüft und bewertet sind, kann ein Parkobjekt als barrierefrei deklariert und – im vorliegenden Fall – als Option für die Nutzung durch selbstfahrende Menschen mit Behinderungen publiziert werden.

Wesentliche Fragestellungen und Aspekte zu den Elementen der Nutzungskette

Die folgenden Elemente zeigen typische Entscheidungspunkte innerhalb der Nutzungskette. Zu jedem Element werden ergänzende Erläuterungen bereitgestellt.

Einfahrt

Solche Informationsdefizite sind nicht nur problematisch, sondern können als Irreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen bewertet werden.

Behinderten­parkplatz

Solche Informationsdefizite sind nicht nur problematisch, sondern können als Irreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen bewertet werden.

Aufzug

Solche Informationsdefizite sind nicht nur problematisch, sondern können als Irreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen bewertet werden.

Verlassen des Parkobjektes

Solche Informationsdefizite sind nicht nur problematisch, sondern können als Irreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen bewertet werden.

Rückkunft & Bezahlen

Solche Informationsdefizite sind nicht nur problematisch, sondern können als Irreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen bewertet werden.

Ausfahrt vorbereiten

Solche Informationsdefizite sind nicht nur problematisch, sondern können als Irreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen bewertet werden.

Ausfahrt

Solche Informationsdefizite sind nicht nur problematisch, sondern können als Irreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen bewertet werden.

Sicherheit & Service

Solche Informationsdefizite sind nicht nur problematisch, sondern können als Irreführung durch Unterlassen wesentlicher Informationen bewertet werden.

Zusammenfassung & Fazit

Legt man den Protestpunkt aus der BSK-Protestliste und die Zusage von OB Felix Heinrichs zugrunde, könnte man zu dem Ergebnis kommen, dass “die Idee umgesetzt” worden sei, nämlich eine “digitale Karte für vorhandene Behindertenparkplätze”.

Nun weiß man nicht, wer welchen Auftrag dazu erhalten hatte und wie dieser formuliert war, jedoch wäre es fatal, wenn man nicht an die Nutzung durch die Betroffenen gedacht hätte.

Dieser Faktencheck kommt zusammenfassend zu diesen Feststellungen:

  1. Die Internet-Plattform https://parkein-in-mg.de und die zugehörige Smartphone-App als solche sind nicht barrierefrei im Sinne von BITV 2.0 und/oder BFSG gestaltet, was im Übrigen auch auf die Homepages der verantwortlichen Betreiber dieses Internet-Angebotes MGMG und PARKENMG und deren Unterseiten zutrifft.
  2. Der formulierte Anspruch “Tarife, Services und freie Plätze – alles auf einen Klick” vermittelt den Eindruck eine verlässliche Hilfe für barrierefreies Parken im Stadtgebiet zu sein, wird nicht erfüllt.
  3. Auf der Homepage und in der App werden Behindertenparkplätze unter freiem Himmel und bauliche Parkobjekte (Parkhäuser und Tiefgaragen) in einer gemeinsamen Darstellung zusammengeführt, obwohl signifikante Unteschiede zwischen diesen Parkformen offensichtlich sind, jedoch nicht kenntlich gemacht werden.
  4. “Freie Plätze” sucht man vergeblich.
  5. Auf der Homepage und in der App werden auch Parkhäuser aufgeführt, die keine Behindertenparkplätze anbieten, ohne dass hierauf ausdrücklich hingewiesen wird.
  6. Bauliche Parkobjekte mit Behindertenparkplätze wurden offensichtlich nicht auf tatsächliche Nutzbarkeit hin überprüft, so dass in baulichen Parkobjekten parkplatzsuchende Menschen mit Behinderungen irregeleitet werden könnten.
  7. Die Betreiber der Plattform schienen sich nicht bewusst zu sein, dass sie die volle Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Verständlichkeit der veröffentlichten Informationen tragen und wiederkehrende Hinweise, für einzelne Inhalte seien ausschließlich die Betreiber der Parkhäuser verantwortlich, rechtlich nicht dazu geeignet sind, diese Verantwortung auszuschließen.

Schlussfolgend ergibt sich aus dem Faktencheck, die Aufforderung an die Verantwortlichen

  • Dargestellte Problemlagen ernsthaft prüfen,
  • Informationsangebote an den tatsächlichen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen ausrichten,
  • Informationsangebote inhaltlich und rechtlich anpassen und
  • Die Darstellung der Parkmöglichkeiten entsprechend nutzerorientiert differenzieren und ergänzen.

Das Team des BSK Mönchengladbach verzichtet in diesem Beitrag bewusst noch auf technische Detailbewertungen einzelner Standorte.

Diese finden im Rahmen gesonderter Vor-Ort-Prüfungen statt und werden objektbezogen veröffentlicht.

Ausblick

Der BSK Mönchengladbach hat damit begonnen, stichprobenweise bauliche Parkobjekte vor Ort zu überprüfen und zu bewerten, um die Ergebnisse anschließend transparent zu veröffentlichen.

Diese Prüfungen dienen der sachlichen Klärung und sollen eine faktenbasierte Grundlage für Verbesserungen schaffen.

Ziel dieser BSK-Initiative ist keine Konfrontation, sondern eine Verbesserung der Informationsqualität mit verlässlichen Angaben, die Menschen mit Behinderungen benötigen, um ihre individuelle Mobilität eigenständig planen zu können.

Die Verantwortlichen sind eingeladen, diesen Prozess gemeinsam und transparent weiterzuentwickeln.

Die Bewertung der Behindertenparkplätze “unter freiem Himmel” wird in einem weiteren Schritt erfolgen.

Die Ergebnisse werden die Betreiber von parken-in-mg.de nicht davon entbinden, ihre sachlich-inhaltlich und rechtliche Verantwortung für die Plattform und die APP wahrzunehmen.

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