Es gibt viele Wege, Menschen aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen.
Einer der effektivsten ist erschreckend banal: Man stellt keine Toiletten bereit.
Wenn Innenstädte, Parks und Bahnhöfe keine frei zugänglichen WCs bieten, trifft das nicht „alle ein bisschen“, sondern einige ganz besonders: ältere Menschen, Kinder, Menschen mit Behinderungen, Schwangere, Wohnungslose.
Wer nicht weiß, wo die nächste Toilette ist, bleibt zu Hause – oder handelt ordnungswidrig.
Dass öffentliche Toiletten in Deutschland noch immer als freiwillige Leistung behandelt werden, ist ein politischer Anachronismus.
Wasser, Abwasser, Müllentsorgung gelten selbstverständlich als Daseinsvorsorge.
Warum endet diese Logik ausgerechnet bei der letzten Stufe der Hygiene?
Internationale Organisationen sind weiter: Die Vereinten Nationen sprechen von einem Menschenrecht auf Sanitärversorgung.
Frankreich baut kostenlose, automatische Toiletten als Teil des öffentlichen Dienstes.
Und hierzulande diskutieren wir, ob ein Aufkleber an der Kneipentür reicht.
Kooperationsmodelle mögen pragmatisch sein.
Sie dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es um öffentliche Verantwortung geht.
Eine Stadt ohne Toiletten ist keine lebenswerte Stadt – sie ist keine inklusive – sie ist eine „exklusive“.
FAQs zur Situation
Zählen öffentliche Toiletten in Deutschland zur Daseinsvorsorge?
Ja – funktional.
Öffentliche Toiletten werden rechtlich als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge eingeordnet, auch wenn es keine bundesweite Pflichtnorm gibt.
Sie betreffen Gesundheit, Ordnung und soziale Teilhabe und fallen damit in die Zuständigkeit der Kommunen.
Warum spricht das Ordnungsrecht für öffentliche Toiletten?
Fehlende Toiletten führen häufig zu Wildurinieren und Verschmutzung. Kommunen sind ordnungsrechtlich verpflichtet, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden – Toiletten wirken hier präventiv.
Hat das Thema etwas mit Menschenwürde zu tun?
Ja.
Die Wahrnehmung körperlicher Grundbedürfnisse gilt als Teil eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Der fehlende Zugang zu Toiletten kann Menschen faktisch von der Nutzung des öffentlichen Raums ausschließen.
Was ist das System „Nette Toilette“?
„Nette Toilette“ ist ein Kooperationsmodell, bei dem private Betriebe ihre Toiletten der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen – gegen eine kommunale Vergütung.
Ist die „Nette Toilette“ eine Privatisierung?
Nicht formal.
Kritisch diskutiert wird jedoch, ob solche Modelle langfristig dazu führen, dass klassische öffentliche Infrastruktur abgebaut oder nicht weiterentwickelt wird.
Warum sind "Barrierefreiheit" und "Wickelmöglichkeiten" relevant?
Weil Toiletten Teil öffentlicher Infrastruktur sind.
Ohne barrierefreie oder familiengerechte Angebote werden bestimmte Gruppen systematisch ausgeschlossen.
Gibt es eine gesetzliche Pflicht, öffentliche Toiletten bereitzustellen?
Nein, keine ausdrückliche bundesgesetzliche Pflicht.
In der Praxis gelten öffentliche Toiletten jedoch als freiwillige Aufgabe mit Pflichtnähe, insbesondere in stark frequentierten Bereichen wie Innenstädten, Parks oder Verkehrsknotenpunkten.
Welche Rolle spielt das Gesundheitsrecht?
Öffentliche Hygiene ist ein Schutzgut.
Der Zugang zu sanitären Einrichtungen dient der Infektionsprävention und dem Gesundheitsschutz, insbesondere in öffentlichen Räumen mit hoher Besucherfrequenz.
Wie regeln andere Länder das?
Frankreich betrachtet öffentliche Toiletten als Teil des staatlichen „service public“.
In Großbritannien gelten sie als „essential public service“. In der Schweiz zählen sie zur kommunalen Infrastruktur.
Ersetzt die „Nette Toilette“ öffentliche WC-Anlagen?
Nein.
Rechtlich betrachtet bleibt die Verantwortung bei der Kommune.
Das Modell ist eine organisatorische Lösung, keine Übertragung der öffentlichen Aufgabe.
Sind diese Toiletten barrierefrei?
Nicht zwingend.
Barrierefreiheit hängt vom jeweiligen Betrieb ab.
Viele Kommunen verlangen zwar barrierefreie WC, garantieren sie aber nicht.
In Mönchengladbach werden manche also solche deklariert, ohne dass eine Prüfung stattfindet.
Warum sind öffentliche Toiletten mehr als eine Servicefrage?
Weil sie darüber entscheiden, wer sich im öffentlichen Raum aufhalten kann – und wer nicht.
Die “Nette Toilette” in Mönchengladbach
Die Ausgangssituation
Im Jahr 2018 übernahm die Stadt Mönchengladbach – zunächst für Rheydt – die Idee „Nette Toilette“ und erwarb eine Mitgliedslizenz von der Wahl-Druck GmbH in Aalen.
Trotz finanzieller Zuschüsse seitens der Stadt an die Gastronomie mit mäßigem Erfolg – wie zu beobachten war.
Durch die Übertragung dieser Aufgabe im Jahr 2025 der Marketinggesellschaft MGMG soll sich das ändern.
Die sieht das Projekt vornehmlich unter Marketing-Gesichtspunkten, wie der zuständige MGMG-Mitarbeiter anlässlich einer Sitzung des Seniorenrates im Mai 2025 präsentierte:
- Feste Schilder an zentralen Punkten (z.B. Sonnenhausplatz oder Bahnhofsvorplatz) mit einem „Erklärtext“ und Markierungen, wo sich Partner der Netten Toilette befinden.
- Plakate die z.B. an Leerständen gehängt werden
- Flyer zur Aufklärung in den Geschäften, Restaurants und Cafe‘s
- Streuung von Informationen im Radio und Zeitungen
- Werbung und Aufklärung im Seniorenkalender der Stadt
- Information an Alten – und Pflegeheime geben
- Wegweiser mit Meter Angabe auf den Haupteinkaufswegen
Wen diese Werbemaßnahmen ansprechen sollen und ob dies überhaupt gelingt kann, ist unklar und darf angezweifelt werden.
Denn:
Die Menschen, für die ein solches Angebot interessant sein kann, werden feststellen, dass sie es gar nicht nutzen können.
Aktuell gibt es nur 24 „Nette Toiletten“, von denen die meisten potenziellen Nutzer dieses Angebot keinen Gebrauch machen können.
Zum einen, weil nur neun dieser WC offiziell als „barrierefrei“ deklariert sind, in vielen Stadtteilen gar keine „Nette Toilette“ existiert und manche nicht die „Kriterien“ erfüllen, wie sie von der Stadt/MGMG propagiert werden, nämlich
- leicht zugänglich sind und „idealerweise“ über barrierefreie WCs verfügen,
- mindestens 6 Stunden täglich an mind. 4 Tagen pro Woche verfügbar sind und
- sich „zentrumnah“ an Hindenburgstraße, Hauptstraße und Marktstraße befinden
Die Faktenlage
Die Basis für einen seriösen Faktencheck sollten immer zugängliche Daten, Informationen und Verlautbarungen offizieller Stellen sein.
In diesem Fall ist das die Homepage der Stadt Mönchengladbach; eine Smartphone-App zählt aus unterschiedlichsten Gründen nicht dazu.
Die Homepage weist 24 Örtlichkeiten mit einer „Netten Toilette“ aus, gibt an, zu welchen Zeiten diese Örtlichkeit geöffnet ist.
Dass die Zuordnung dieser „Netten Toiletten“ nach PLZ-Gebieten vorgenommen wurde, mag aus „Verwaltungssicht“ naheliegend sein, für potenzielle Nutzer ohne spezielle PLZ-Kenntnisse eher hinderlich, um nicht zusagen eine „Barriere“.
Bei den 24 Örtlichkeiten sind lediglich neun mit „Barrierefreies WC: Ja“ deklariert.
Wer diese „absolute“ Deklaration vorgenommen hat, ist unerheblich, jedoch darf man von einer Stadtverwaltung, die eine „Stabsstelle Inklusion“ betreibt, erwarten, dass solche Deklarationen wirklich zutreffen.
Dass dies bei den meisten Deklarationen nicht zutrifft, hatte das Team der Mönchengladbacher BSK-Kontaktstelle bei Stichproben festgestellt und sah die Notwendigkeit, exemplarisch bei einigen der neun Örtlichkeiten mit vermeintlich “barrierefreien” WC systemantische Faktenchecks durchzuführen, die gesondert veröffentlicht werden.
Exkurs: Was bedeutet “barrierefrei”?
Obwohl man unterstellen könnte, dass die Antwort auf diese Frage mittlerweile im Allgemeinwissen gehört, scheint bei vielen „Protagonisten“ noch Aufklärung betrieben werden muss.
Dies wurde mit diesem Beitrag auf der BSK-Homepage ausführlich dargelegt.
Dennoch an dieser Stelle noch einmal die grundsätzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit nach den Behindertengleichstellungsgesetzen (BGG) und der in Deutschland geltenen DIN 18040.
“Ein Objekt, ein Gebäude oder eine Einrichtung muss so gestaltet sein, dass es von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne unüberwindbare Hindernisse genutzt werden kann – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.”
Konkret bedeutet das:
- Zugänglichkeit: Stufenloser Zugang, breite Türen, Aufzüge oder Rampen.
- Orientierbarkeit: Klare Beschilderung, taktile oder visuelle Orientierungshilfen.
- Bedienbarkeit: Einrichtungen (Türen, Schalter, Waschbecken etc.) müssen für alle nutzbar sein.
- Sicherheit: Rutschfreie Böden, ausreichende Bewegungsflächen, Notrufmöglichkeiten.
- Gleichberechtigte Nutzung: Barrierefreiheit darf niemanden ausschließen – jeder soll ein Objekt selbstständig erreichen und nutzen können.
Wann gilt ein öffentlich zugängliches WC als “barrierefrei”?
Ziel ist es, Barrieren zu vermeiden, die Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen am Zugang, an der Orientierung oder an der Nutzung hindern könnten.
Konkret bedeutet das:
1. Zugang
- Stufenloser Zugang, Türbreite ≥ 90 cm (besser 95 cm für E-Rollstühle).
- Tür nach außen oder Schiebetür, leicht zu öffnen (Kraft ≤ 30 N).
- Türbeschilderung gut lesbar, mit Piktogramm und ggf. Braille-Schrift.
2. Bewegungsfläche
- Mindestens 150 cm Durchmesser für Drehung eines Rollstuhls.
- Freiflächen vor Waschbecken, Toilette und Hilfseinrichtungen ≥ 80–90 cm.
3. Toilette
- Höhe Sitzfläche: 46–48 cm.
- Seitlicher Abstand zum Haltegriff: 80–85 cm.
- Beidseitige Haltegriffe (fest, rutschfest, klappbar) in Griffhöhe 75–85 cm.
4. Waschbecken
- Unterfahrbar, Höhe: 80–85 cm, Wasserhähne leicht bedienbar (Einhebelarm, Sensor oder Druckknopf).
- Spiegel nach unten geneigt oder absenkbar, damit sitzende Personen ihn nutzen können.
5. Ausstattung & Sicherheit
- Papier, Seife, Handtücher oder Handtrockner auf greifbarer Höhe (ca. 85–95 cm).
- Ausreichend Bewegungsfläche, damit Begleitperson mithelfen kann.
- Gute Beleuchtung, evtl. Orientierungshilfen für sehbehinderte Personen.
- Notrufeinrichtung in Reichweite der Toilette (z. B. rote Schnur, Signalton).
- Rutschfester Boden.
- Kontrastreiche Farben für visuelle Orientierung.
- Möglichst automatische Tür oder leicht zu öffnende Tür.
Wie ist ein als “barrierefrei” deklariertes WC zu bewerten?
Für neu einzurichtende öffentlich zugängliche Toiletten gelten die Richtlinien nach DIN 18040-1 [R] uneingeschränkt.
Da „Nette Toiletten“ vornehmlich in Bestandbauten anzutreffen sind, können in konkreten Einzelfällen geringfügige Abweichungen von den Vorgaben nach DIN 18040-1 [R] toleriert werden.
Nicht tolerierbar und als „KO-Kriterium“ zu bewerten sind unter den Grundaspekten der Barrierefreiheit „Erreichbarkeit“ und „Nutzbarkeit“ folgende Situationen:
- Stufe am Eingang des Objektes (Gaststätte, öffentliche Gebäude, …)
- Stufe auf dem Weg zum WC-Raum
- Tür zum WC-Raum öffnet sich nach innen
- Wendemöglichkeit im WC-Raum < 1,5 Meter
Das gilt nicht nur für gastronomische Betriebe, sondern auch für kulturelle und Verwaltungseinrichtungen.
Die “Öko-Toiletten” in Mönchengladbach
(c) Foto: Stadt Mönchengladbach
(c) Foto: Stadt Mönchengladbach
Die Kabinen für die umweltfreundlichen öffentlichen WC-Anlagen hat die Stadt Mönchengladbach im September 2024 am Bismarckplatz in Gladbach sowie an der Stresemannstraße in Rheydt (vor dem ehemaligen Eingang Karstadt) aufgestellt.
Das neue Angebot soll einerseits eine Angebotslücke für Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation (z.B. Obdachlosigkeit oder Suchterkrankung) keine „Nette Toilette“ aufsuchen können oder wollen, schließen.
Andererseits stehen die Ökotoiletten allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung.
Entsprechend habe man bei der Auswahl darauf geachtet – so die Stadt in einer Pressemitteilung -, dass die Toiletten – abgesehen von einer kleinen Schwelle am Eingang – barrierefrei sind und über einen Wickeltisch verfügen.
Dem Vernehmen nach soll ein Mönchengladbacher Pressemedium bei der nunmehr zuständigen Stadttochter MGMG (Marketinggesellschaft) nach einigen Modalitäten zu diesen vermeintlichen “Alternative” nachgefragt habe und zwar:
1. Welche Kosten entstehen durch die Investition/Anmietung?
2. Welche Kosten entstehen durch den “Betrieb” pro Monat?
a) am Standort in Rheydt b) am Standort in Mönchengladbach
3. Wie häufig in der Woche wird die Öko-Toilette überprüft?
a) am Standort in Rheydt b) am Standort in Mönchengladbach
4. Wie häufig in der Woche finden “ad-hoc-Einsätze” statt?
a) am Standort in Rheydt b) am Standort in Mönchengladbach
5. Wer trägt die Kosten für evtl. Schäden (z.B. durch Vandalismus)?
6. Auf welcher Dauer ist die Verfügbarkeit der Öko-Toiletten angelegt und kann diese Dauer verkürzt werden?
Die darin enthaltene Antwort des damaligen Bezirksvorstehers und heutigen “Bezirsbürgermeisters” Ulrich Elsen (SPD) stuft Karin Sturm als nicht mehr als ein “Beruhigungsschreiben” ein.
Dies auch deshalb, weil sich die Situation an der Rheydter Stresemannstraße nicht verbessert, sondern eher noch verschlechtert hat, so dass die niemandem empfehlen kann, dieses WC zu benutzen.
Fazit
Der Leiter der BSK-Kontaktstelle, Albert Sturm, zieht dieses persönliche und durchaus politische (Zwischen)-Fazit:
„Unabhängig von dem was die Stadt Mönchengladbach unter „Nette Toilette“ versteht und nach außen so kommuniziert, ist es traurig zu erkennen, dass sich die Stadt aus der Verantwortung zieht.
Gerade der Gastronomie, die schon mit den Lohn-, Energie und Mietkosten zu kämpfen hat, wird nach unserer langjährigen Beobachtung das System „Nette Toilette“ geradezu aufgedrängt.
Die erhoffte Erhöhung der Kundenfrequenz blieb aus und der von der Stadt oft genannte Wettbewerbsvorteil erwies sich als Luftnummer.
Mehrbedarf erfordert Mehraufwand und der wiederum erzeugt ein Mehr an Kosten … und solche Kosten will die Verwaltung möglichst vermeiden.
Offensichtlich herrscht in der Gesellschaft ein falsches Verständnis, wenn von „barrierefrei“ gesprochen und damit „rollstuhlgerecht“ gemeint wird.
Wer wirklich von „rollstuhlgerecht“ spricht, denkt vielfach an Nutzer so genannter „Aktiv-Rollstühle“ und Rollstuhlfahrer, die noch eine gewisse Eigenmobilität besitzen und dadurch alleine die Toilette benutzen können.
Die Betroffenen, die eine Begleitperson benötigen bleiben meist außen vor und mangels ausreichender Bewegungsfläche sind als „barrierefrei“ deklarierte WC nicht nutzbar.
Wer „Nette Toilette“ mit „barrierefrei“ gleichsetzt, ist fern ab der Realität und meistens Fußgänger.
Von vielen Mönchengladbacher Betroffen und deren Interessenvertretungen wird seit Jahren auf die Missstände hingewiesen haben, jedoch verstecken sich Verantwortliche hinter dem Umstand, dass es – anders als in anderen Europäischen Ländern – (noch) keine gesetzliche Pflicht zur Lösung für das drängende Problem gibt.
Nicht nur, dass ich als Rollstuhlfahrer eingeschränkt bin, meine Frau, die mich 24/7 pflegt und betreut ist es ebenso.
Wir beide sind –wie andere Betroffene –zunehmend daran gehindert, am „normalen“ gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, weil wir nur dann unsere Wohnung verlassen können, wenn sichergestellt ist, dass im Umfeld ein rollstuhlgerechtes WC erreichbar und nutzbar ist.
„Nette Toiletten“ sind in dieser Hinsicht nur eine „Feigenblatt“ – und dann auch nur ein ungeeignetes.
Das trifft im Übrigen auch für die neuen Öko-Toiletten, die zwar öffentlich zugänglich sein sollen, aber faktisch nicht nutzbar sind, weil ihr Zustand nicht einmal die hygienischen Grundvoraussetzungen erfüllen.“








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