Erläuterungen zur Bewertungssystematik
Zum besseren Verständnis der Bewertung der Bussteige wurden neben den sechs Prämissen
- Stufenlose und hindernisfreie Erreichbarkeit / Blindenleitsystem
- Angehobener Bordstein
- Ausreichende Ausreichend großer Warte- und Aufstellebreich
- Für alle Menschen mit Behinderungen (mmB) gut wahrnehmbare Informationen
- Eindeutige und gut erreichbare Haltepositionen des Busses
- Fahrgastunterstand und Sitzgelegenheiten
einige, teilweise ausschlaggebende Aspekte in die Bewertung mit einbezogen, die im Folgenden kurz erläutert werden.
Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von speziellen „Point of Interest“ spielen eine große Rolle, in wieweit Menschen mit und ohne Behinderungen den ÖPNV und speziell die jeweiligen Angebote überhaupt nutzen (können).
(siehe z.B. „Letzte Abfahrt“)
Diese Problematik und die zu erwartende „Nutzungsfrequenz“ (Freq.) findet weder im NVP 2017 noch in der „Gesamthalte-stellenliste“ hinreichend Beachtung.
Dennoch wurde dieser Aspekt bei der Bewertung der Bussteige bewusst nicht berücksichtigt.
Zwei wesentliche Kriterien für die Bewertung von der Barrierefreiheit von Bussteigen sind neben den sechs Prämissen für diesen Faktencheck:
- Ist der Abstand zwischen Fahrgastunterstand und Bordstein < 1,5 m » Bussteig ist nicht barrierefrei
- Existiert beim betrachteten Bussteig kein normgerechtes Blindenleitsystem und/oder werden die Vorgaben aus den „Straßenbaudetails der Stadt Mönchengladbach“ nicht oder nicht vollständig beachtet » Bussteig ist nicht barrierefrei
Conclusio:
„Ist eines dieser Kriterien nicht erfüllt, gilt der Bussteig auch dann als „nicht barrierefrei“, wenn alle anderen Kriterien erfüllt sein sollten.“
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