Bekanntlich hatte das Team des BSK Mönchengladbach nach dem Inklusionsforum 2025 Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters/Hauptverwaltungsbeamten und die zur Kommunalwahl am 14. September 2025 antretenden Parteien (auch die ohne eigene OB-Kandidaten) gebeten, ihre Standpunkte zu den jeweiligen Protestpunkten mitzuteilen.
Auch weil erst in der Sitzung des Wahlausschusses am 16. Juli 2025 endgültig über die Zulassungen zu Wahl entschieden sein würde, wurde der ursprünglich auf den 1. Juli 2025 terminierte „Redaktionsschluss” für die Abgabe der Standpunkte auf den 19. Juli 2025 verschoben.
Da fünf Protestpunkte „erklärungsbedürftig“ zu sein schienen, wurden den Kandidaten und den Parteien nachträglich „Erläuternde Informationen” übermittelt.
„Erläuternde Informationen zu ausgewählten Protestpunkten”
(PDF zum Download / noch nicht barrierefrei)
Die qualitative Analyse der politischen Aussagen (Standpunkte / Haltungen)
Grundsätzliches
Eine qualitative Analyse berücksichtigt im vorliegenden Falle, ob und wie die Antwortenden auf die jeweiligen „Protestpunkte“ inhaltlich reagierten haben.
Dazu wurden die Standpunkte insbesondere daraufhin betrachtet, wie sie sich mit dem jeweiligen Protestpunkt befasst hatten.
Aber auch, welches konkrete Handeln nach der Kommunalwahl in Mönchengladbach zu erwarten sein könnte.
Die Standpunkt-Formulierungen wurden 1:1 vergleichend übertragen und jeweils nach dem einfachen „Daumenprinzip“ eingeordnet:
Spezielles
In Fällen, in denen Kandidaten für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten / Oberbürgermeisters antreten haben wir ansatzweise deren Standpunkte mit denen der sie tragenden Parteien verglichen.
Nicht verwunderlich war, dass dabei kaum Differenzen festzustellen waren.
Besonders deutlich wurde diese Tatsache beim Kandidaten von B90/Die Grünen, der schon bei der Zusendung seiner Standpunkte von der Pressesprecherin der Partei erklären ließ, dass seine Standpunkte identisch mit „seiner“ Partei seien und die Partei daher keine eigenen Standpunkt mitteilen würde.
Aufgrund dieser Aussage wurden die Standpunkte des Kandidaten (1:1) als Standpunkt der Partei übernommen und später auch dementsprechend zugeordnet, bewertet und interpretiert.
Ergänzend bestätigte der Kandidat, dass er seine Standpunkte auch dann so vertreten werde, sollte er nicht zu OB gewählt und ausschließlich als Ratsmitglied tätig ein würde.
Auch der OB-Kandidat der SPD hatte Standpunkte teilweise in der „Ich“-Form und in der „Wir“-Form formuliert, so dass es für politisch interessierte Betrachter schwer sein wird, Zuordnungen vornehmen zu können.
Er teilte mit, dass seine Antworten und die der SPD deckungsgleich seien und damit seine Standpunkte auch für die Partei gelten.
Dementsprechend wurden auch bei dieser Partei die Standpunkte ihres Kandidaten (1:1) übernommen und später auch dementsprechend zugeordnet, bewertet und interpretiert.
Solche Übereinstimmungen sind besonders in Hinblick auf die Tatsache bemerkenswert, dass die „OB-Wahl“ eine reine Personenwahl ist, bei dem sich Kandidaten für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten, also um einen „Arbeitsplatz“ als Verwaltungschef bewerben.
Die Parteien hingegen streben Plätze in politischen Gremien an, die genau diesen Verwaltungschef (und seine Mitarbeiter) „beauftragen“ und „kontrollieren“ sollen.
Hinzu kommt, dass spätestens nach der Kommunalwahl die Standpunkte der Kandidaten und der Parteien an Relevanz verlieren, wenn sich politische Kooperationen bilden, die andere politische Standpunkte zu den 45 „Protestpunkten“ vertreten, als die des dann gewählten Hauptverwaltungsbeamten.
In seiner Sitzung am 16. Juli 2025 hat der Wahlausschuss beschlossen, alle Kandidaten für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten / Oberbürgermeisters zur Wahl zuzulassen.
Sämtliche Kandidaten rangierten darüber hinaus auf den Reservelisten der sie tragenden Parteien für den Stadtrat auf einer der ersten vier Plätze, so dass wahrscheinlich ist, dass sie dem neuen Stadtrat angehören werden.
Es wird sich erweisen, ob sie (bei einer Nicht-Wahl zum Oberbürgermeister) in dieser neuen Funktion ihre Standpunkte zu den Protestpunkten beibehalten werden; wie zumindest Marcel Klotz (Grüne) dies gegenüber dem BSK-Team ausdrücklich erklärt hat.
Ob die Parteien ihre Standpunkte zu den Protestpunkten beibehalten werden, wird sich ebenfalls noch erweisen müssen, besonders in Hinblick auf mögliche Kooperationen nach der Kommunalwahl am 14. September 2025.
Vergleichende Zusammenstellungen der Standpunkte
Ausschließlich aus Praktikabilitätsgründen für die Lesbarkeit wurden die Standpunkte „gruppiert“.
Die darin enthaltenen Einordnungen (nach dem „Daumenprinzip“) machen keine Aussage über die Wirkung für die Menschen mit Behinderungen.
Einzelne Antwortende hatten die Gelegenheit nutzen wollen, auf ihre Wahlprogamme und protestpunkt-bezogene Aktivitäten “aus der Vergangenheit” zu verweisen und daraus zu zitieren, was die Vergleichbarkeit mit anderen Antwortenden kaum möglich machten.
Der Vorschlag, selbst eingene Textkürzungen vorzunehmen, wurde nicht angenommen, so dass sich das BSK-Team veranlasst sah, selbst “sinnerhaltende Kürzungen” vorzunehmen und dies entsprechend zu markieren.
Interessierte können die ungekürzten Fassungen per Mail hier anfordern: kontakt@bsk-mg.de
Auch sind weder diese noch die nachfolgenden „quantitativen“ Analyse-Ergebnisse als Hinweise oder gar Empfehlung für Wahlentscheidungen des Einzelnen zu verstehen.
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Die Standpunkte der angefragten Kandidaten für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten / Oberbürgermeisters im Detail (in alphabetischer Reihenfolge der Parteien):
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Die Standpunkte der angefragten Parteien im Detail (in alphabetischer Reihenfolge):
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Bündnis 90(Die Grünen (B90/Die Grünen)
- Christlich Demokratische Union (CDU)

Kurzübersicht der “Einordnungen”
Diese beiden Listen geben einen Überblick darüber, bei welchen Protestpunkten „qualitative“ Übereinstimmungen zwischen den verglichenen Kandidaten rsp. den verglichenen Parteien zu erwarten sind.
Darüber hinaus bilden Sie die Grundlage für die nachfolgende „quantitaive“ Analyse.
Bewertung und Interpretation der Standpunkte / Haltungen
Auf eine grobale Bewertung und Interpretation sämtlicher Standpunkte der Kandidaten hat das BSK-Team verzichtet; diese sollen den interessierten Lesern vorbehalten bleiben.
Unabhängig von diesem Grundprinzip gibt es solche Bewertungen / Interpretationen speziell für diese ausgewählten Protestpunkte:
Die quantitative Analyse der politischen Aussagen (Standpunkte / Haltungen)
Die kurze quantitative Analyse zielt auf die Frage ab, in welchem Maße die Antwortenden tendenziell zu den Kernthemen „Inklusion“, „Teilhabe“ und „Barrierefreiheit“ in Mönchengladbach stehen.
Sie ist rein mathematisch zu sehen, kann aber für die Wahlentscheidung am 14. September 2025 durchaus hilfreich sein.
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