Seit Jahren befinden sich die meisten der Mönchengladbacher Bushaltestellen in vollkommen inakzeptablen Zuständen.
Die Hoffnung der Mönchengladbacher ÖPNV-Nutzer, dass sich durch den im Jahr 2017 durch den Mönchengladbacher Stadtrat verabschiedeten Nahverkehrsplan (NVP) etwas verbessern würde, haben sich erwartungsgemäß nicht erfüllt.

Der vorliegende Faktencheck ist die konsequente Fortführung des BSK-Faktenchecks aus dem Jahr 2022 mit dem Titel
» Haltestellen-Umbau Mönchengladbach • „Verschluss-Sache“ des „Dezernates VI ?«

Für Menschen, die formal nicht zu den Menschen mit Behinderungen zu zählen, aber dennoch mobilitätseingeschränkt und auf den ÖPNV angewiesen sind , hat Barrierefreiheit im ÖPNV ebenfalls elementare Bedeutung.
Das betrifft nach Angaben der Stabstelle Inklusion ca. 90.000 Menschen in Mönchengladbach.
Senioren, die allein aus Altergründen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und den ÖPNV nutzen müssen, ist Barrierefreiheit eine wichtige Grundlage für die ihr zustehende gesellschaftliche Teilhaben und ihrer Lebensqualität.
Für alle anderen ÖPNV-Nutzer bedeutet Barrierefreiheit ein Mehr an Komfort.
Die Zuständigkeiten für die barrierefreie Ausgestaltung des ÖPV und damit der Bussteige sind im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt:
- Bauliche Ausgestaltung: Straßenbaulastträger
HIER: Stadt Mönchengladbach - Betriebliche Ausgestaltung: Verkehrsunternehmen
HIER: NEW mobil und aktiv GmbH
Neben den Landkreisen (mit ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden) fungieren kreisfreie Städte nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) als sog. „Aufgabenträger“.
Die Aufgabenträger im Zuständigkeitsbereich des verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) melden zum Ende eines jeden Jahren die Zahl der barrierefreien Bus- und Bahnsteige (Stadtbahnen und U-Bahnen).
Im Jahr 2021 meldete die Stadt Mönchengladbach, dass 283 Bussteige barrierefreie seien, was ca. 24% der vorhandenen Bussteige entsprach und zu Platz 11 unter den 16 kreisfreien Städten führte.
Seit Jahren befinden sich die meisten der Mönchengladbacher Bushaltestellen in vollkommen inakzeptablen Zuständen.
Die Hoffnung der Mönchengladbacher ÖPNV-Nutzer, dass sich durch den im Jahr 2017 durch den Mönchengladbacher Stadtrat verabschiedeten Nahverkehrsplan (NVP) etwas verbessern würde, haben sich erwartungsgemäß nicht erfüllt.
Etwas zur Vorgeschichte
Seinerzeit war die Stadt gesetzlich gezwungen auf Grundlage europäischer Richtlinien und dem darauf basierenden deutschen Personenbeförderungsgesetz (PBrfG) einen NVP zu erstellen und durch den Stadtrat verabschieden zu lassen.
Bis zum Inkrafttreten des NVP 2017 galt ein Nahverkehrsplan aus dem Jahr 1997, der maßgeblich von den Stadtwerken Mönchengladbach beeinflusst und gestaltet wurde.
Der NVP 2017 wurde unter der Prämisse erstellt, dass die Vergabe von Betriebskonzessionen für kommunale Linienverkehre europaweit auszuschreiben war und es vorrangiges Ziel von Politik und Verwaltung war, dieser europaweiten Ausschreibung der Konzession für den Betrieb der Mönchengladbacher Buslinien zu entgehen und über eine sogenannte „Inhouse-Vergabe“ an die städtischen Verkehrsbetriebe (jetzt: NEW mobil und aktiv GmbH) die Lizenzvergabe weiterhin sicherzustellen.
Diese Konzession lief seinerzeit im Jahr 2020 aus und hätte demnach für weitere 10 Jahre europaweit ausgeschrieben werden müssen.
Nach der Laufzeit von 10 Jahren läuft die Konzession für die NEW demnächst aus.
Deshalb und weil sich seitdem sowohl die gesetzlichen und gesellschaftlichen als auch die infrastrukturellen Rahmenbedingungen in Mönchengladbach verändert haben, plant die Verwaltung die Erarbeitung eines vollkommen neuen NVP.
Forderungen für den neuen Nahverkehrsplan (NVP)
Elementarer Bestandteil des neue NVP wird die Berücksichtigung der vollständigen Barrierefreiheit im Mönchengladbacher ÖPNV sein.
In diesem Kontext ist das Beheben der erheblichen Fehler und Schwachstellen elementar, die sowohl bei der Entwicklung des aktuell gültigen NVP, dessen Funktion als Planungsgrundlage als auch in dessen Umsetzen bestehen und schon unmittelbar nach dem Inkrafttreten von zwei Behindertenverbänden (BSK & SoVD) aufgedeckt und in einer „Intervention“ im Juni 2017 veröffentlicht und sowohl der Verwaltung als auch den politischen Parteien überreicht wurden.
Die Tatsache, dass die seinerzeitigen Hinweise und Forderungen der beiden „intervenierenden“ Verbände und mittlerweile weiterer in Mönchengladbach aktive Behinderten- und Mobilitätsverbände und Bürgervertretungen weitgehend ignoriert wurden, hat das Team „Bauen und Mobilität“ des BSK Mönchengladbach veranlasst, in einer „Vor-Ort-Untersuchung“ exemplarisch die Barrierefreiheit von 18 Bushaltestellen mit 36 Bussteigen der Linie 016 festzustellen und zu dokumentieren.
Dies besonders vor dem Hintergrund, dass in Mönchengladbach über 80.000 Menschen mit Mobilitätseinschränkungen leben, wovon die meisten auf den ÖPNV angewiesen sind,
Die Linie 016 kann als eine der Linien für Mönchengladbacher ÖPNV eingestuft wird, die typisch sind für den Zustand der Haltestellen / Bussteige in der Stadt.
Haltestellen der Linie 016 in der Wabe 502
Die Linie 016 bedient – beginnend am Bf Korschenbroich und endend im Mönchengladbacher Stadtteil Beckrath – insgesamt 39 Haltestellen, davon 28 auf dem Stadtgebiet Mönchengladbach, 18 Haltestellen befinden sich im Bereich der Wabe 502
Der vorliegende Faktencheck ist auf den Bereich der Wabe 502 begrenzt und befasst sich mit 36 Bussteigen in unterschiedlicher Ausprägung.
Haltestellen in den Stadtteilen
Die Linie 016 „bedient“ weite Teile des Zentrums des Stadtzentrums von Rheydt mit den Stadtteilen
- Bonnenbroich-Geneicken
- Rheydt
- Heyden
- Geistenbeck
Haltestellen mit "Point of Interest"
Bei der verwaltungsseitigen Priorisierung werden bestimmte Ausstattungen hervorgehoben, bei denen Haltestellen nur „im Bereichen von Einrichtungen mit Relevanz für mobilitätseingeschränkte Personen“ als erforderlich angesehen werden; dies trifft in erster Linie soziale Einrichtungen.
Darüber hinaus berücksichtigt der vorliegende Faktencheck auch Haltestellen entlang des Verlaufs der Linie 016, die für ÖPNV-nutzende Mitarbeiter von Unternehmen von „Interesse“ sind und Einrichtungen mit weitergehender gesellschaftlicher Relevanz.
Haltestellen-Kategorien
Wie fast allen der über ca. 1.100 von der Fachverwaltung „dokumentierten“ Bussteige ist die Kategorisierung der Bussteige entlang der Linie 016 unbekannt (8 von 36 Bussteige).
Dies hat Auswirkungen auf die Qualität der Ausstattung der Haltestellen u.a. hinsichtlich der Barrierefreiheit.
Im Betrachtungsgebiet sind kategorisiert:
Haltestelle 1. Ordnung:
- Marienplatz
- Bahnhof Rheydt Hbf
Haltestelle 2. Ordnung:
- Rathaus Rheydt
Haltstelle 3. Ordnung:
- Reststrauch
Prämissen für die „Vor-Ort“-Untersuchungen
Ein Bussteig gilt nur dann als barrierefrei, wenn (in Abhängigkeit von der Kategorisierung) der Haltestelle alle der nachfolgend aufgeführten sechs Kriterien erfüllt sind:
Hinweis: Diese Prämissen stehen im Einklang mit der Definition „Vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr“ des Landes NRW zum novellierten Personenbeförderungsgesetz (PBefG) [Agentur Barrierefrei, FTB Volmarstein, Beauftragter der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen].
Die 6 Prämissen
1. Stufenlose und hindernisfreie Erreichbarkeit / Blindenleitsystem
(Zuständig: Stadt Mönchengladbach als Straßenbaulastträger)
- Keine Hindernisse oder Bordsteinkanten, die den Zugang erschweren.
- Blindenleitsysteme (z. B. taktile Bodenplatten mit Rillen oder Noppen) für Langstocknutzer.
2. Angehobener Bordstein
(Zuständig: Stadt Mönchengladbach als Straßenbaulastträger)
- Eine Bordhöhe von 18–22 cm erleichtert den niveaugleichen Einstieg in Niederflurbusse.
3. Ausreichend großer Warte- und Aufstellbereich
(Zuständig: Stadt Mönchengladbach als Straßenbaulastträger)
- Genügend Platz für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen oder Personen mit Gehhilfen.
- Rutschfester und ebener Bodenbelag.
4. Für alle Menschen mit Behinderungen (MmB) gut wahrnehmbare Informationen
(Zuständig: NEW mobil und aktiv GmbH als ÖPNV-Betreiber)
- Haltestellenschilder mit hohen Farb- und Helligkeitskontrasten.
- Fahrpläne in großer und gut lesbarer Schrift und idealerweise auch in Brailleschrift oder mit taktilen Elementen.
- Anordnung in einer auch für Rollstuhlnutzer und Kleinwüchsige nutzbaren „Lesehöhe“
- Akustische und visuelle Informationen durch Ansagen über Ankunftszeiten und Liniennummern (z. B. Lautsprecherdurchsagen oder dynamische Anzeigetafeln).
5. Eindeutige und gut erreichbare Haltepositionen des Busses
(Zuständig: Stadt Mönchengladbach als Straßenbaulastträger)
- Markierte Haltebereiche, damit Busse möglichst nah an der Bordsteinkante halten können.
- Einstiegstellen für Langstocknutzer im Bereich der Haltestellenschilder z.B. gemäß DIN 32984
- Klare Kennzeichnung der Einstiegsstellen für Rollstuhlfahrer.
6. Fahrgastunterstand und Sitzgelegenheiten
(Zuständig: Stadt Mönchengladbach als Straßenbaulastträger)
- Überdachung oder Windschutz für wartende Fahrgäste.
- Barrierefreie Sitzmöglichkeiten in geeigneter Höhe.
- Anordnung der Fahrpläne in einer auch für Rollstuhlnutzer und Kleinwüchsige nutzbaren „Lesehöhe“
(Zuständig: NEW mobil und aktiv GmbH als ÖPNV-Betreiber)
Daten, Informationen, Vorgaben …
Dem Faktencheck liegen im Wesentlichen diese Informations- und Bewertungsquellen zugrunde, auf die nachfolgend kurz erläuternd eingegangen wird bzw. die als rechtliche und sonstige Grundlagen für einen barrierefreien ÖPNV gelten:
- Nahverkehrsplan Mönchengladbach (NVP) 2017
- „Intervention“ von BSK und SoVD zum NVP 2017
- Straßenbaudetails der Stadt Mönchengladbach
- NEW-Fahrplanunterlagen zur Linie 016 (Stand: 2023/2024)
- Excel-Datei „Gesamthaltestellenliste“ der Stadt Mönchengladbach mit „Erhebungsstand 2014“
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG-NRW)
- Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (OPNVG NRW)
- DIN-Normen
… zum Nahverkehrsplan Mönchengladbach (NVP) 2017
Mit dem Beschluss des NVP im Jahr 2017 hat der Rat nicht nur die Grundlage für die „Inhouse-Vergabe“ der Linien-Konzessionen an die NEW mobil und aktiv GmbH geschaffen, sondern auch Vorgaben beschlossen und Aufträge an die Verwaltung erteilt, die zum Teil nicht und/oder unzureichend umgesetzt wurden.
Dazu gehörten beispielsweise
- Planungsprojekt M-1: Barrierefreie Fahrgastinformation
- QMS: Einführung eines Qualitätsmanagementsystem
- I-1: Maßnahme: Barrierefreier Ausbau von Verknüpfungspunkten und Haltestellen
- I-2: Prüfauftrag: Detailplanung zum barrierefreien Ausbau von Verknüpfungspunkten und Haltestellen
Diese sind dem NVP auf der städtischen Homepage zu finden: Nahverkehrsplan der Stadt Mönchengladbach
… zu den Vorgaben für die Ausstattung der Haltestellen
Mit dem Beschluss des NVP im Jahr 2017 hat der Rat insgesamt 24 Ausstattungsmerkmale definiert, die – in Abhängigkeit von der Kategorisierung in „Haltestellen X. Ordnung“ – bei sowohl Neu- und Umbau als auch Verlagerung von Haltestellen zu realisieren sind.
Der Auflistung der Verwaltung zu den Bussteigen (Stand 2014), die als „Haltestellen-Kataster“ deklarierte ist, ist dieser Zuordnung zu entnehmen:
- Haltestellen 1. Ordnung = 24
- Haltestellen 2. Ordnung = 29
- Haltestellen 3. Ordnung = 17 (nur Beispiele)
- Haltestellen 4. Ordnung = 8 (nur Beispiele)
- Haltestellen 5. Ordnung = 9 (nur Beispiele)
Die Aspekte, die zur Zuordnung der jeweiligen einzelnen Haltestellen in eine dieser Kategorien führen, ist nicht nachvollziehbar.
Darüber hinaus sind von den nominell ca. 1.200 Bussteigen lediglich 87 (7 %) „kategorisiert.
… zu den Straßenbaudetails der Stadt Mönchengladbach
Für die Umsetzung dieser Kriterien im Stadtgebiet Mönchengladbach gelten insbeondere die Vorgaben der „Straßenbaudetails für Planung und Ausführung“, die sowohl Grundlage für die Planungen als auch für die Durchführung der Maßnahmen sind.
… zur Anordnung und Lesbarkeit von Informationen
Zur Barrierefreiheit eines Bussteiges zählt, dass insbesondere Menschen mit Behinderungen (Rollstuhlnutzer, Kleinwüchsige usw.) in die Lage versetzt sind, die für die Benutzung des ÖPNV zum aktuellen Zeitpunkt wichtigen Informationen zu erhalten.
Die Tarifinformationen usw. sind dafür irrelevant.
Diese Situation ist an sämtlichen Bussteigen „Standard“; Änderungen sind dringend angesagt.
Ein ähnliche „Standard-Situation“ herrscht an sämtlichen Fahrgastunterständen vor und ist dementsprechend zu ändern.
Völlig unleserlich und daher nutzlos ist die Plakatierung zum so genannten „Nacht-Express“
Diese widerspricht den barrierefreien Gestaltungsvorgaben.
Um diesem Aspekt ist der Barrierefreiheit dadurch Rechnung zu tragen, dass sämtliche Fahrpläne auf entsprechende „Lesehöhe“ angeordnet werden.
In Hinblick auf die Wirksamkeit des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zum 28.06.2025 wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Form der Informationsgaben diesem Gesetz nicht entspricht.
Würde der Faktencheck unter diesen Vorgaben nach dem 28.06.2025 durchgeführt werden, könnte keine der betrachteten Bussteige als „barrierefrei“ eingestuft werden.
… zu den NEW-Fahrplanunterlagen für die Linie 016
Die NEW mobil und aktiv GmbH hat 2024 die Herausgabe des Fahrplans als Printausgabe ersatzlos eingestellt und erwartet von ihren Fahrgästen, dass sie sich ausschließlich über elektronische Medien (z.B. NEW-Homepage) informieren.
Dabei ist diese Homepage nicht barrierefrei, was gemäß BITV 2.0 ab dem 28.06.2025 gesetzeswidrig sein wird.
Damit stehen auch die rechtlich relevanten Informationen, wie beispielsweise zur Beförderungsgarantie nur elektronisch zur Verfügung.
Auch dies widerspricht dem BFSG, erscheint deshalb als nicht zulässig und verhindertet die barrierefreie Nutzung des ÖPNV in Mönchengladbach.
… zum sogenannten “Haltestellenkastaser”
Die Zusammenstellung aller Bussteige im Stadtgebiet Mönchengladbach wurde und wird seit langem als „Verschluss-Sache“ behandelt und ist nach wie vor öffentlich nicht zugänglich.
Dabei handelt es sich um eine “Gesamthaltestellenliste” im Excel-Format,
Erst nach Aufforderung nach dem IFG NRW (Informationsfreiheitsgesetz) gelang es im Jahr 2022 eine Liste zu erhalten, jedoch nur mit dem „Erhebungsstand 2014“; wohl aber mit Einträgen aus den Jahren 2021 und 2022.
Erst nach aufwändiger strukturierter Nachbereitung war es möglich einen gewissen Überblick zu erhalten und für diesen Faktencheck nutzbar zu machen.
Dabei stellte sich heraus, dass 14 Bussteige entlang der Linie 016, die als „barrierefrei“ deklariert wurden, faktisch jedoch nicht barrierefrei sind.
Ein „Haltestellenkataster“ mit marktgängigen Fach-Tools, die zur rationelleren und transparenteren Pflege des Haltestellenbestands führen würde, wird (noch) nicht genutzt.
… zur Finanzierung und Förderung … der Fahrgastunterstände
Der barrierefreie Um- und Neubau von Haltestellen wird vom Land NRW bis zu 100% gefördert.
Darin explizit enthalten sind auch Fahrgastunterstände.
Diese Förderung läuft nach derzeitigem Kenntnisstand in 2027 aus; der NVP berücksichtigte seinerzeit eine Förderquote von 50%.
Die Erhöhung der Förderung auf 100% hat nicht zu einer Ausweitung der Herstellung von barrierfreien Haltestellen geführt.
Ausweislich der „Gesamthaltestellenliste“ (Abschnitt 3.5) – und hier entsprechend der „OM-Nummern“ – wurden bis 2023 insgesamt 132 Bussteige (ca. 11%) „gefördert“; dem Vernehmen nach soll dieser Anteil jedoch bei ca. 25% liegen.
Darin enthalten sein sollen 6 Bussteige der Linie 016.
An einem Bussteig (z.B. Amtsgericht) wurde der Fahrgastunterstand von der Firma STROER erstellt und finanziert, die solche Unterstände als Werbefläche nutzt und vor diesem Hintergrund maßgeblich auch die Standorte bestimmt, an denen Fahrgastunterstände errichtet werden.
Hierzu soll es einen Vertrag zwischen der Stadt Mönchengladbach und de Firma STROER geben, dessen Inhalt unbekannt ist.
Ausweislich der „Gesamthaltestellenliste“ hat die Firma STROER auf dem Mönchengladbacher Stadtgebiet 345 Witterungsschutzeinrichtungen („Wartehallen“, Schutzdächer usw.) errichtet und finanziert, von denen 249 im Besitz dieser Firma sind.
Mit dieser vertraglichen „Abhängigkeit“ liegt es nahe, dass die Stadt Mönchengladbach als Baulastträger offensichtlich auf jeglichen Einfluss auf die Standorte, die Ausgestaltung und die Barrierefreiheit dieses wichtigen Teils der Bussteige verzichtet hat.
In diesem Kontext ist auch zu hinterfragen, in wieweit die Ausstattungsmerkmale „Witterungsschutz“, „ausreichende und blendfreie Beleuchtung“ und „Sitzgelegenheiten“, wie sie für fast alle Haltestellen der „1. bis 5 Ordnung“ durch den Ratsbeschluss über den NVP als erforderlich festgesetzt wurden, überhaupt realisierbar sind.
In Zuge des Faktenchecks wurde festgestellt, dass sich 11 der insgesamt 17 Fahrgastunterstände an der Linie 016 im Besitz von STOER befinden (Quelle: „Gesamthaltestellenliste“).
Die „Besitzverhältnisse“ bei den Fahrgastunterständen ändern nichts an der Verantwortlichkeit der Stadt Mönchengladbach als Baulastträger für diese Einrichtungen.
Die wenigsten von diesen verfügen über eine „ausreichende und blendfreie Beleuchtung“.
Eine solche – insbesondere der Sicherheit der Fahrgäste dienende – Beleuchtung war auch an den Bussteigen ohne Fahrgastunterstände nicht festzustellen.
Zusammenfassendes Ergebnis des Faktenchecks
Von den 18 betrachteten Haltestellen der Linie 016 konnten faktisch nur 5 den Anforderungen an die Barrierefreiheit gerecht werden, davon keine die einer der „Kategorien“ 1., 2. oder 3. Ordnung zugeordnet ist.
Bei 3 Haltestellen war lediglich einer der beiden Bussteige barrierefrei, davon eine Haltestelle 1. Ordnung.
Beide Bussteige waren bei den restlichen 10 Haltestellen nicht barrierefrei, wobei dies bei einer Haltestelle der 1. Ordnung und eine der 3. Ordnung der Fall war.
Die vertiefende Analyse der vorliegenden „Gesamthaltestellenliste“ der Stadt Mönchengladbach ergab, dass diverse der darin als „barrierefrei“ gekennzeichneten Bussteige nicht mit den Feststellungen „vor Ort“ übereinstimmten.
Weitere Faktenchecks bei anderen Linien dürften zu einem ähnlichen Ergebnis kommen.
Der vorliegende Faktencheck sollte zum Anlass genommen werden, vor dem Beginn der angedachten Planungen für einen neuen NVP eine ausführliche, strukturierte Schwachstellenanalyse nach einem einheitlichen Schema durchzuführen.
Diese sollten sich nicht auf die theoretischen Überlegungen für die Anforderungen an einen gesetzeskonformen NVP beschränken.
Vielmehr ist eine systematische und ausführliche Zustandserfassung der Bussteige erforderlich, die es vor 2017 nicht gab und auch bislang nicht durchgeführt wurde.
Die Nutzbarkeit der Linie 016 hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit z.B. letzten Abfahrzeit (ca. 20:45 Uhr) ab.
Das bedeutet, dass wesentliche „Point of Interest“ über den ÖPNV nicht genutzt werden können.
0 Kommentare