Nachdem bislang die Standpunkte der OB-Kandidaten und der Parteien quasi „in Gänze“ veröffentlicht wurden, hat sich das Team des BSK Mönchengladbach entschlossen, ausgewählte Protestpunkte näher zu betrachten.
Die bisherige „qualitative“ Analyse berücksichtigte – ohne näher auf die inhaltlichen Aussagen einzugehen -, ob und wie die Antwortenden auf die jeweiligen „Protestpunkte“ reagierten haben.
Bei diesen Betrachtungen geht es im Kern um diese beiden Fragen:
Die qualitative Analyse der politischen Aussagen (Standpunkte)
Eine qualitative Analyse berücksichtigt im vorliegenden Falle, ob und wie die Antwortenden auf die jeweiligen „Protestpunkte“ reagierten haben.
Dazu wurden die Standpunkte insbesondere daraufhin betrachtet, wie sie sich mit dem jeweiligen Protestpunkt befasst hatten.
Aber auch, welches konkrete Handeln nach der Kommunalwahl in Mönchengladbach zu erwarten sein könnten.
Die Standpunkt-Formulierungen wurden 1:1 vergleichend übertragen und jeweils nach dem einfachen „Daumenprinzip“ eingeordnet:
Wie interpretiert das BSK-Team die Aussagen?
Nach der grundsätzlichen Einordnung der Standpunkte nach dem „Daumenprinzip“ hat sich das Team der BSK-Kontaktstelle Mönchengladbach mit den eingegangenen Aussagen der OB-Kandidaten, Parteien und Wählergruppen zu diesem Protestpunkt befasst und interprestiert.
Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, welche konkreten Haltungen die „Standpunkte“ beinhalten, die zur Abhilfe der durch die Protestpunkte zum Ausdruck gebrachten Mängel, Missstände usw. führen könnten.
Einige Ausführungen sowohl von Kandidaten als auch von Parteien hatten einen textlichen Umfang angenommen, der weit über die Darstellung eines „Standpunktes“ hinaus gingen.
Im Interesse von Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit der Stand-punkte wurde es notwendig, solche Formulierungen sinnerhaltend redaktionell zu kürzen; solche Stellen wurden kenntlich gemacht.
Dem BSK-Team ist dabei durchaus bewusst, dass diese Einordnungen und Interpretationen „Momentaufnahmen“ sind und es teilweise vertiefender Erörterungen „im Dialog“ bedarf.
Bewertung und Interpretation der Standpunkte / Haltungen

Der Kandidat für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten / Oberbürgermeisters hat zu keinem der 45 Protestpunkte Stellung bezogen.

Marcel Klotz trifft in seiner Standpunkt-Beschreibung unzutreffende Feststellungen, die darauf hin deuten, dass er sich zum Thema Sportentwicklungsplan (SpEP) nur unzureichend informiert hat.
Exemplarich ist zu erwähnen, dass bezeichnenderweise unter Federführung der Grünen die Fraktionen von SPD, B90/Die Grünen und FDP im September 2021 ein Antrag explizit zum Thema “inklusiver Sport” gestellt wurde.
Dieser Antrag wurde im Sportausschuss mehrheitlich beschlossen.
Der Antrag beinhaltete sieben Fragen, die von der Verwaltung beantwortet werden sollten.
KEINE dieser Fragen wurden bislang beantwortet.
Eine Nachfrage zu diesem Beschluss wurde offensichtlich nicht gestellt.

Dr. Christof Wellens erwartet, dass die Ernst-Reuter-Anlage als „Standard“ für Barrierefreiheit gelten wird.
Dieses Ziel erfordert eine dezidierte Analyse mindestens anhand der Richtlinien aus dem Aktionsplan der NRW-Landesregierung, die bislang noch nicht durchgeführt wurde.

Sebastian Merkens erkennt die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung des SpEP, in dem es heißt, dass die Barrierefreiheit „nur marginal“ berücksichtigt worden sei.
Per Definition wurde Barrierefreiheit beim SpEP als “unwichtig” und “bedeutungslos” eingestuft.

Reiner Gutowski zielt auf ein „Sanierungsprogramm“ ab, um Barrieren zu erkennen (und sie dann wohl abbauen zu lassen).

Zu 58% der Protestpunkte reduziert Felix Heinrichs bei der Frage seines „Handelns“ auf etwas „prüfen“ zu wollen.
So auch bei diesem beiden Protestpunkten, die er mit „zuständigen Stellen besprechen“ wird.
Dabei verbindet er „was hilft“ (kategorisch) mit der praktischen Umsetzbarkeit.
Zu Protestpunkt 20 beschränkt er seinen “Prüfwillen” zudem auf einzelne „Umsetzungsprojekte“.
Wie interpretiert das BSK-Team die Aussagen?

Diese Partei hat zu keinem der
45 Protestpunkte Stellung bezogen.

B90/Die Grünen trifft in ihrer Standpunkt-Beschreibung (identisch mit der ihres OB-Kandidaten Marcel Klotz) unzutreffende Feststellungen, die darauf hin deuten, dass diese Partei sich zum Thema Sportentwicklungsplan (SpEP) nur unzureichend informiert hat.
Exemplarisch ist dazu zu erwähnen, dass unter Federführung der Grünen die Fraktionen von SPD, B90/Die Grünen und FDP im September 2021 einen Antrag explizit zum Thema “inklusiver Sport” gestellt wurde.
Dieser Antrag wurde im Sportausschuss mehrheitlich beschlossen.
Der Antrag beinhaltete sieben Fragen, die von der Verwaltung zu beantwortet werden sollten.
KEINE dieser Fragen wurden bislang beantwortet.
Eine Nachfrage zu diesem Beschluss wurde offensichtlich nicht gestellt.

Diese Partei hat zu keinem der
45 Protestpunkte Stellung bezogen.
Stattdessen gab sie diese Erklärung ab:
“… sicherlich sind viele der genannten Punkte im Sinne einer Verbesserung der Inklusion wünschenswert.
Aber angesichts der Haushaltslage der Städt wäre es unseriös hier falsche Erwartungen zu wecken.
Es wird in Zukunft unumgänglich sein, eine Priorisierung vorzunehmen.
Im Zusammenhang mit Ihnen wäre es daher wünschenswert nach dem 14.09. mit der Verwaltung zu erarbeiten, wo hier Schwerpunkte aus Ihrer Sicht zu setzen wären und was umsetzbar erscheint.”

Diese Partei hat zu keinem der
45 Protestpunkte Stellung bezogen.
Auch hat sie nicht zu erkennen gegeben, mit welchen Standpunkte ihres OB-Kandidaten sie übereinstimmen würde.

Diese Partei war in der auslaufenden Ratsperiode (2020 … 2025) mit zwei Personen als „Gruppe“ mit dem Namen „DIE FRAKTION“ vertreten.
Ihr Standpunkt zu diesem Protestpunkt erfordert keine weitergehende Interpretation.

Diese Partei hat zu keinem der
45 Protestpunkte Stellung bezogen.
Auch hat sie nicht zu erkennen gegeben, mit welchen Standpunkte ihres OB-Kandidaten sie übereinstimmen würde.

Zu 58% der Protestpunkte reduziert die SPD bei der Frage seines „Handelns“ auf etwas „prüfen“ zu wollen.
So auch bei diesem beiden Protestpunkten, will sie – wie ihr OB-Kandidat – mit „zuständigen Stellen besprechen“ .
Dabei verbindet sie „was hilft“ (kategorisch) mit der praktischen Umsetzbarkeit.
Zu Protestpunkt 20 beschränkt sie ihren “Prüfwillen” zudem auf einzelne „Umsetzungsprojekte“.

Auch wenn VOLT – anders als u.a. in Düsseldorf, Aachen, Kleve, Düren und anderen NRW-Kommunen – bislang in Mönchengladbach kommunalpolitisch noch nicht in Erscheinung getreten ist, unterstützt sie die Anliegen aus diesen beiden Protestpunkte.
Ob sie diese Standpunkte nach dem 14. September in praktische Politik umsetzen kann, wird sich erweisen.
Zumindest hat diese Partei – mit anderen “kleinen” – durch eine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof NRW verhindert, dass die “größeren” (CDU, SPD, B90/DIe Grünen) eine “Quasi-Sperrklausel” auf kommunaler Ebene einführen konnten.

Die Wählergruppe “DeinBezirkWest!” stellt sich ausschließlich in den Ortsbezirken Rheindahlen, Wickrath und Holt zur Wahl.
Aus diesem Grund hat sie erklärt, sich zu den Protespunkten zu äußern, die die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks West betreffen könnten, bei einzelnen anderen Protestpunkten jedoch auf Stellungnahmen zu verzichten.
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