Nachdem bislang die Standpunkte der OB-Kandidaten und der Parteien quasi „in Gänze“ veröffentlicht wurden, hat sich das Team des BSK Mönchengladbach entschlossen, ausgewählte Protestpunkte näher zu betrachten.
Die bisherige „qualitative“ Analyse berücksichtigte – ohne näher auf die inhaltlichen Aussagen einzugehen -, ob und wie die Antwortenden auf die jeweiligen „Protestpunkte“ reagierten haben.
Bei diesen Betrachtungen geht es im Kern um diese beiden Fragen:
Die qualitative Analyse der politischen Aussagen (Standpunkte)
Eine qualitative Analyse berücksichtigt im vorliegenden Falle, ob und wie die Antwortenden auf die jeweiligen „Protestpunkte“ reagierten haben.
Dazu wurden die Standpunkte insbesondere daraufhin betrachtet, wie sie sich mit dem jeweiligen Protestpunkt befasst hatten.
Aber auch, welches konkrete Handeln nach der Kommunalwahl in Mönchengladbach zu erwarten sein könnten.
Die Standpunkt-Formulierungen wurden 1:1 vergleichend übertragen und jeweils nach dem einfachen „Daumenprinzip“ eingeordnet:
Wie interpretiert das BSK-Team die Aussagen?
Nach der grundsätzlichen Einordnung der Standpunkte nach dem „Daumenprinzip“ hat sich das Team der BSK-Kontaktstelle Mönchengladbach mit den eingegangenen Aussagen der OB-Kandidaten, Parteien und Wählergruppen zu diesem Protestpunkt befasst und interprestiert.
Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, welche konkreten Haltungen die „Standpunkte“ beinhalten, die zur Abhilfe der durch die Protestpunkte zum Ausdruck gebrachten Mängel, Missstände usw. führen könnten.
Einige Ausführungen sowohl von Kandidaten als auch von Parteien hatten einen textlichen Umfang angenommen, der weit über die Darstellung eines „Standpunktes“ hinaus gingen.
Im Interesse von Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit der Stand-punkte wurde es notwendig, solche Formulierungen sinnerhaltend redaktionell zu kürzen; solche Stellen wurden kenntlich gemacht.
Dem BSK-Team ist dabei durchaus bewusst, dass diese Einordnungen und Interpretationen „Momentaufnahmen“ sind und es teilweise vertiefender Erörterungen „im Dialog“ bedarf.
Interpretation der Standpunkte / Haltungen

Der Kandidat für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten / Oberbürgermeisters hat zu keinem der 45 Protestpunkte Stellung bezogen.

Etwas für „selbstverständlich“ zu halten ist ein Zeichen dafür, dass etwas nicht (mehr) hinterfragt werden sollte,
In diesem konreten Protestpunkt bedeutet das nicht zwangsläufig eine generelle Ablehnung.
Diese Begriffwahl darauf hin, dass erhebliche Wissensdefizite zum Prozessablauf nach dem BauGB zu bestehen und/oder die “Erläuternden Informationen” nicht gelesen/verstanden worden zu sein scheinen.

Der Kandidat scheint sich zu diesem Thema nur unzureichend informiert zu haben.

Keine „Interpretation“ erforderlich.

Keine „Interpretation“ erforderlich.

Die Annahme, dass die Stabstelle Inklusion als eine “Koordinierungsstelle” fungieren könnte, geht fehl, auch weil dies nicht der Funktionsbeschreibung aus der Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach entspricht.
Danach soll die Stabstelle an Vorhaben “beteiligt” werden und nichts “koordinieren”.
“Koordiniert” und damit “gemanagt” wird ein Vorhaben durch einen Fachdienst, der über das notwendige Know How zum federführenden “Prozess- und Projektmanagement” verfügt, was beispielsweise bei Vorhaben nach dem BauGB unumgänglich ist.
Interpretation der Standpunkte / Haltungen

Diese Partei hat zu keinem der
45 Protestpunkte Stellung bezogen.

Allen Kandidaten und Parteien wurden speziell zu diesem Protestpunkt “Erläuternde Informationen” zur Verfügung gestellt.
Daraus geht hervor, dass es sich nicht um eine “Auflistung barrierefreie Bushaltestellen” geht.

Diese Partei hat zu keinem der
45 Protestpunkte Stellung bezogen.
Stattdessen gab sie diese Erklärung ab:
“… sicherlich sind viele der genannten Punkte im Sinne einer Verbesserung der Inklusion wünschenswert.
Aber angesichts der Haushaltslage der Städt wäre es unseriös hier falsche Erwartungen zu wecken.
Es wird in Zukunft unumgänglich sein, eine Priorisierung vorzunehmen.
Im Zusammenhang mit Ihnen wäre es daher wünschenswert nach dem 14.09. mit der Verwaltung zu erarbeiten, wo hier Schwerpunkte aus Ihrer Sicht zu setzen wären und was umsetzbar erscheint.”

Diese Partei hat zu keinem der
45 Protestpunkte Stellung bezogen.
Auch hat sie nicht zu erkennen gegeben, mit welchen Standpunkte ihres OB-Kandidaten sie übereinstimmen würde.

Diese Partei war in der auslaufenden Ratsperiode (2020 … 2025) mit zwei Personen als „Gruppe“ mit dem Namen „DIE FRAKTION“ vertreten.
Ihr Standpunkt zu diesem Protestpunkt erfordert keine weitergehende Interpretation.

Diese Partei hat zu keinem der
45 Protestpunkte Stellung bezogen.
Auch hat sie nicht zu erkennen gegeben, mit welchen Standpunkte ihres OB-Kandidaten sie übereinstimmen würde.

Die Annahme, dass die Stabstelle Inklusion als eine “Koordinierungsstelle” fungieren könnte, geht fehl, auch weil dies nicht der Funktionsbeschreibung aus der Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach entspricht.
Danach soll die Stabstelle an Vorhaben “beteiligt” werden und nichts “koordinieren”.
“Koordiniert” und damit “gemanagt” wird ein Vorhaben durch einen Fachdienst, der über das notwendige Know How zum federführenden “Prozess- und Projektmanagement” verfügt, was beispielsweise bei Vorhaben nach dem BauGB unumgänglich ist.

Auch wenn VOLT – anders als u.a. in Düsseldorf, Aachen, Kleve, Düren und anderen NRW-Kommunen – bislang in Mönchengladbach kommunalpolitisch noch nicht in Erscheinung getreten ist, unterstützt sie die Anliegen aus diesen beiden Protestpunkte.
Ob sie diese Standpunkte nach dem 14. September in praktische Politik umsetzen kann, wird sich erweisen.
Zumindest hat diese Partei – mit anderen “kleinen” – durch eine Klage vor dem Verwaltungsgesichtshof NRW verhindert, dass die “größeren” (CDU, SPD, B90/DIe Grünen) eine “Quasi-Sperrklausel” auf kommunaler Ebene einführen konnten.

Die Wählergruppe “DeinBezirkWest!” stellt sich ausschließlich in den Ortsbezirken Rheindahlen, Wickrath und Holt zur Wahl.
Aus diesem Grund hat sie erklärt, sich zu den Protespunkten zu äußern, die die Bürgerinnen und Bürger des Stadtbezirks West betreffen könnten, bei einzelnen anderen Protestpunkten jedoch auf Stellungnahmen zu verzichten.
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