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Inklusion in Mönchengladbach: Analyse & Stellungnahme des BSK mit Langzeitbetrachtung 2015-2025 • Konsequenz: “Aktionsplan Inklusion Mönchengladbach”

von | 7. Jan. 2026 | » Grundsätzliches «, Inklusion | 0 Kommentare

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und Gleichstellung am 27.11.2025 wurde der Bericht 2025 der Inklusionsbeauftragten zur Umsetzung der Inklusion in der Stadt Mönchengladbach eingebracht und beschlossen, diesen TOP in die nächste Ausschuss-Sitzung zu verschieben.

Die Kontaktstelle des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) nimmt diesen Bericht als Anstoß, eine vergleichende Langzeitbetrachtung vorzunehmen.

Ziel dieser Stellungnahme ist es, Entwicklungen, Kontinuitäten und Brüche in der kommunalen Inklusionspolitik über einen Zeitraum von zehn Jahren (2015–2025) herauszuarbeiten und daraus politische Schlussfolgerungen abzuleiten.

Im Mittelpunkt steht dabei nicht die fachliche Bewertung einzelner Maßnahmen, sondern die Frage nach der politischen Steuerung, Verbindlichkeit und strategischen Weiterentwicklung von Inklusion als kommunale Querschnittsaufgabe in Mönchengladbach.

Inklusionsbericht 2025 

Einordnung 

Der Bericht 2025 steht am Ende einer mehrjährigen Berichtsreihe und erscheint zu einem Zeitpunkt personeller und politischer Übergänge.

Link zum Inklusionsbericht 2025

Der Bericht ist nicht nur von der Inklusionsbeauftragten, sondern auch vom amtierenden Sozialdezernenten mitunterzeichnet.

Damit erhält er ein besonderes politisches Gewicht.

Der Bericht versteht sich als Bilanz der bisherigen Inklusionsarbeit und zugleich als Abschluss einer langjährigen Amtsphase.

Diese doppelte Funktion prägt Tonalität, Schwerpunktsetzung und Auswahl der dargestellten Inhalte.

 

Das Grundverständnis von Inklusion

Der Bericht 2025 verankert Inklusion ausdrücklich als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe.

Er betont demokratische Werte, Vielfalt und den Abbau von Ausgrenzung und knüpft damit an die normative Orientierung früherer Berichte an.

Ein Perspektivwechsel oder eine Neudefinition des Inklusionsbegriffs ist nicht erkennbar.

Inklusion wird vor allem als Haltung und kontinuierlicher Prozess beschrieben.

Die Übersetzung dieses Leitbildes in politisch beschlossene Ziele oder überprüfbare Prioritäten bleibt jedoch offen.

Die Rolle der Stabsstelle Inklusion

Der Bericht 2025 ist insgesamt von einem bilanzierenden und ausgleichenden Ton geprägt.

Konflikte, Zielkonflikte und strukturelle Hemmnisse werden benannt, jedoch zurückhaltender als in früheren Berichten.

Kritische Punkte erscheinen häufig eingebettet in erklärende oder relativierende Zusammenhänge.

Diese Darstellung ist vor dem Hintergrund des abschließenden Charakters des Berichts nachvollziehbar, reduziert jedoch zugleich die politische Schärfe der Problembeschreibung.

Die politische Aussagekraft

Der Inklusionsbericht 2025 dokumentiert umfangreiche fachliche Aktivitäten und verdeutlicht das Engagement der beteiligten Akteurinnen und Akteure.

Zugleich wird deutlich, dass der Bericht keinen strategischen Ausblick enthält.

Politisch beschlossene Ziele, Prioritäten oder Zeitachsen für die weitere Entwicklung von Inklusion in Mönchengladbach werden nicht formuliert.

Der Bericht beantwortet damit die Frage, was im Bereich der Inklusion geschieht, lässt jedoch offen, wohin sich die Stadt inklusionspolitisch entwickeln will.

Analyse

Stärken

Der Bericht 2025 ist ein qualifizierter Tätigkeitsnach­weis der Stabsstelle Inklusion weist eine hohe fachliche Durchdringung auf hinsichtlich der sicheren Anwendung relevanter Rechtsgrundlagen (UN-BRK, BGG, BITV 2.0, BFSG, BauO NRW, DIN-Normen), fundierter statistische Aufbereitung zu Betroffenen­gruppen und der Verbindung von sozialfachlicher, verwaltungsorganisatorischer und bautechnischer Perspektive.

Der Bericht dokumentiert eindeutig, dass die Stabsstelle über spezialisierte und kaum substituierbare Expertise verfügt.

Der Bericht belegt die kontinuierliche und systematische Tätigkeit durch die regelmäßige Beteiligung an Bau- und Planungsverfahren, Prüf- und Beratungsfunktion mit dokumentierter Wirkung (z. B. Barrierefrei-Konzepte, Stellungnahmen) und kontinuierliche Querschnittsarbeit über Dezernate hinweg.

Verwaltungs- und demokratiepolitisch positiv kann gesehen werden, dass Kompetenzüberschreitungen vermieden werden, weil sich die Stabsstelle nicht als Entscheidungsinstanz und nicht als Interessenvertretung sieht, sondern als qualitätssichernde, beratende und mahnende Instanz.

Schwächen

Über Tätigkeistnachweise hinaus wird der konkrete Output der Stabsstelle (Anzahl geprüfter Vorhaben, Erfolgsquoten, abgelehnte Empfehlungen, Konfliktfälle) nicht systematisch quantifiziert.

Dies liegt in erster Linie daran, dass der Bericht 2025 in weiten Teilen: ein Fachgutachten, eine rechtliche und normative Abhandlung und eine ausführliche Situationsbeschreibung ist.

Es wird ausführlich dargestellt, was notwendig wäre, aber nur begrenzt: was sich durch das Wirken der Stabsstelle konkret verändert hat und wo politische Entscheidungen Barrieren abgebaut oder verfestigt haben.

So zeigt der Bericht zwar hohen Einsatz, aber keine systematische Wirkungsmessung.

Die Ursache kann möglicherweise an der hierarchischen Zuordnung der Stabsstelle und an mangelndem nachhaltigen Interesse der Politik am Wirken der Stabsstelle liegen, was sich darurch ausdrückt, dass politisch nicht konsequent gesteuert und priorisiert wird.

Der Bericht macht jedoch deutlich, dass Inklusion rechtlich gefordert, fachlich verstanden und verwaltungsseitig begleitet wird, politische Zieldefinitionen und stategische Beschlüsse fehlen. 

Das kann ein solcher Bericht nicht kompensieren.

Ohne politische Zielklarheit mit messbaren Zielen, Zeitachsen und Zuständigkeiten bleibt die Stabsstelle reaktiv und appellativ.

Denn: Statt Einzelprüfungen bedarf es einer verbindlichen kommunalen Inklusionsstrategie mit dem politischen Grundsatzbeschluss, dass beispielsweise Barrierefreiheit die Regel ist und nicht Abweichung.

Exkurs: Personelle Ausstattung

Im Bericht wird in Kapitel 6.1.3 auf 19 Seiten eine große Zahl konkreter Bauvorhaben und Objekte aufgeführt, die durch die Stabsstelle Inklusion „geprüft“ worden sein sollen.

Zu den Schwächen des Berichts zählt, dass angegebene Menge und Tiefe in einem auffälligen Spannungsverhältnis zur personellen Ausstattung (eine Sozialarbeiterin ind Vollzeit und eine Architektin (50%).

In diesem Kontext bleiben Fragen offen:

  • Was bedeutet „geprüft“ konkret … formale Durchsicht, fachliche Detailprüfung, Begehung oder Stellungnahme mit rechtlicher Verbindlichkeit?
  • Wie viele Stunden pro Objekt standen realistisch zur Verfügung?
  • Welche Aufgaben konnten nicht wahrgenommen werden, weil Kapazitäten gebunden waren?

Es entsteht der Eindruck einer Übererfüllung, die strukturell kaum leistbar ist.

Kernbefund

Der Bericht 2025 ist nicht nur ein Inklusionsbericht.

Er ist – möglicherweise unbeabsichtigt – ein Belastungszeugnis für politische Steuerung, weil er aufzeigt, was fachlich möglich ist, wenn engagierte Personen weit über das Leistbare hinausgehen, aber auch, dass diese Arbeitsweise nicht zukunftsfähig ist.

Gerade im Kontext des absehbaren Ruhestands der Leiterin wirkt der Bericht wie:ein kondensierter Lebensleistungsnachweis, getragen von außergewöhnlichem persönlichem Engagement.

Dieses Engagement ist nicht institutionalisierbar.

Es erzeugt einen stillen Erwartungsdruck an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger, der fachlich und arbeitsrechtlich nicht haltbar ist.

Verwaltungsspitze und Politik sind gefordert, die Stabsstelle Inklusion zu “entpersonalisieren”.

Weg von der „personellen Gewissensinstanz“ hin zu einer robusten Organisationsstruktur mit Zielorgaben für das breite Themenfeld der Inklusion klaren Funktionsbeschreibungen, standardisierten Prüfprozesse und dokumentierten Entscheidungskriterien für die Einbindung der Stabsstelle Inklusion.

Und das immer unter der Prämisse “Inklusion ist eine Pflichtaufgabe” für alle Fachbereiche, die Aufgabe der Stabsstelle ist eine beratende Querschnittsaufgabe und nicht die “verlängerte Werkbank” für einzelne Fachbereiche.

 

Fazit

Inhaltlich legt der Bericht 2025 einen deutlichen Schwerpunkt auf Fragen der Barrierefreiheit, insbesondere im baulich-technischen und normativen Bereich.

Umfangreiche Darstellungen zu rechtlichen Grundlagen, DIN-Normen und Prüfverfahren prägen weite Teile des Berichts.

Gegenüber früheren Berichten tritt die Darstellung sozialer Lebenslagen, struktureller Benachteiligungen und politischer Zielkonflikte stärker in den Hintergrund.

Die fachliche Tiefe im Bereich der Barrierefreiheit geht damit zulasten einer breiteren sozialpolitischen Perspektive.

Der Bericht 2025 ist insgesamt von einem bilanzierenden und ausgleichenden Ton geprägt.

Konflikte, Zielkonflikte und strukturelle Hemmnisse werden benannt, jedoch zurückhaltender als in früheren Berichten.

Kritische Punkte erscheinen häufig eingebettet in erklärende oder relativierende Zusammenhänge.

Diese Darstellung ist vor dem Hintergrund des abschließenden Charakters des Berichts nachvollziehbar, reduziert jedoch zugleich die politische Schärfe der Problembeschreibung.

Der Inklusionsbericht 2025 dokumentiert umfangreiche fachliche Aktivitäten und verdeutlicht das Engagement der beteiligten Akteurinnen und Akteure.

Zugleich wird deutlich, dass der Bericht keinen strategischen Ausblick enthält.

Politisch beschlossene Ziele, Prioritäten oder Zeitachsen für die weitere Entwicklung von Inklusion in Mönchengladbach werden naturgemäß nicht formuliert, weil es dafür keine politischen Beschlüsse gibt.

Der Bericht beantwortet damit die Frage, was im Bereich der Inklusion geschieht, lässt jedoch offen, wohin sich die Stadt politisch entwickeln will.

Vor diesen Hintergründen sind auch nachfolgend die Berichte 2017 und 2015 zu betrachten.

Der Inklusionsbericht 2017 • Rückblick & Einordnung

Zeitlicher und politischer Kontext 

Der Inklusionsbericht 2017 entstand in einer Phase, in der die Stabsstelle Inklusion bereits etabliert war und erste praktische Erfahrungen vorlagen.

Link zum Inklusionsbericht 2017

Zugleich war zu diesem Zeitpunkt der ursprünglich bei Einrichtung der Stabsstelle formulierte Steuerungsanspruch nicht mehr handlungsleitend.

Der Bericht steht damit zwischen einem ambitionierten Start und einer Phase der fachlichen Konsolidierung.

Das Grundverständnis von Inklusion

Auch der Bericht 2017 versteht Inklusion als umfassenden gesellschaftlichen Entwicklungsprozess.

Die Orientierung an den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention ist erkennbar, bleibt jedoch überwiegend implizit.

Inklusion wird als langfristige Aufgabe beschrieben, die kontinuierliche Sensibilisierung, Vernetzung und Kooperation erfordert.

Eine Übersetzung dieses Leitbildes in konkrete politische Zielsetzungen oder priorisierte Handlungsfelder erfolgt nicht.

Die Rolle der Stabsstelle Inklusion

Im Bericht 2017 wird die Stabsstelle Inklusion ausdrücklich als koordinierende und vermittelnde Instanz beschrieben.

Sie versteht sich als Bindeglied zwischen Verwaltung, Politik, Selbsthilfe und Zivilgesellschaft.

Zugleich wird betont, dass die Stabsstelle weder als alleinige Expertin noch als steuernde Stelle agiert.

Dieses Selbstverständnis markiert einen klaren Rückzug von einem (früheren) aktiven Steuerungsanspruch hin zu einer moderierenden Rolle.

 

Thematische Breite und Schwerpunktsetzung

Der Bericht 2017 zeichnet sich durch eine sehr große thematische Breite aus.

Nahezu alle relevanten Lebensbereiche werden angesprochen, darunter Bildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität, Gesundheit, Freizeit und politische Teilhabe.

Diese Breite verdeutlicht die Vielschichtigkeit von Inklusion, geht jedoch zulasten einer erkennbaren Schwerpunktsetzung oder Priorisierung.

Politische Zielkonflikte werden benannt, jedoch nicht systematisch aufgelöst.

Nutzung von Daten und Problembenennung

Auffällig ist im Bericht 2017 die vergleichsweise intensive Nutzung von Daten und statistischen Angaben.

Die Darstellung, dass ein erheblicher Teil der Stadtbevölkerung von Inklusionsfragen betroffen ist, verleiht dem Bericht ein hohes politisches Argumentationspotenzial.

Zugleich werden Defizite und belastende Situationen für betroffene Menschen offen benannt.

Diese Offenheit unterscheidet den Bericht 2017 deutlich von späteren Darstellungen.

Politische Aussagekraft

Der Inklusionsbericht 2017 bietet eine engagierte und fachlich fundierte Bestandsaufnahme.

Er macht Problemlagen sichtbar, formuliert jedoch keine politischen Zielentscheidungen.

Der Bericht richtet sich an Politik und Verwaltung, ohne diese ausdrücklich in die Pflicht zu nehmen.

Damit bleibt auch der Bericht 2017 in seiner politischen Wirkung begrenzt:

Er informiert und sensibilisiert, ersetzt jedoch nicht fehlende strategische Steuerung.

Der Inklusionsbericht 2015 • Kurz-Analyse und institutionelle Vorgeschichte

Zeitlicher und politischer Kontext 

Der Inklusionsbericht 2015 entstand in einer Phase des institutionellen Aufbruchs.

Link zum Inklusionsbericht 2015

Mit der Einrichtung der Stabsstelle Inklusion war erstmals der Anspruch verbunden, Inklusion nicht nur fachlich zu begleiten, sondern als strategische Querschnittsaufgabe innerhalb der Stadtverwaltung zu verankern.

Der Bericht steht damit am Anfang der formalen Berichtsreihe und zugleich am Ende einer Vorgeschichte, in der die Aufgaben überwiegend durch einen Behindertenbeauftragten mit Schwerpunkt Barrierefreiheit wahrgenommen wurden.

Der Bericht 2015 ist vor diesem Hintergrund weniger als Bilanz, sondern vielmehr als programmatische Standortbestimmung zu lesen.

Das Grundverständnis von Inklusion 2015

Der Bericht 2015 vertritt ein vergleichsweise ambitioniertes Inklusionsverständnis.

Inklusion wird nicht allein als sozialpolitisches Handlungsfeld beschrieben, sondern ausdrücklich als Leitprinzip kommunalen Handelns.

Die Orientierung an der UN-Behindertenrechtskonvention ist deutlich erkennbar und wird mit dem Anspruch verbunden, bestehende Verwaltungsprozesse systematisch inklusiv weiterzuentwickeln.

Dieses Verständnis unterscheidet sich deutlich von der stärker moderierenden und bilanzierenden Perspektive späterer Berichte.

Die Rolle der Stabsstelle Inklusion – Auftrag und Anspruch

Die der Stabsstelle zugrundeliegende Stellenbeschreibung konkretisiert diesen Anspruch in ungewöhnlicher Breite.

Der Aufgabenkanon reicht von der Entwicklung gesamtstädtischer Inklusionsstrategien über Sensibilisierung und Schulung der Fachbereiche, die Mitwirkung an politischer Willensbildung, bis hin zur Koordination, Teilhabeplanung und Öffentlichkeitsarbeit.

Auffällig ist, dass die Stabsstelle ausdrücklich nicht nur als Beratungsinstanz, sondern als konzeptionell arbeitende, koordinierende und strategisch ausgerichtete Einheit angelegt war.

Ziel war es, Inklusion als verbindlichen Prüfmaßstab in allen relevanten Fachplanungen zu verankern.

Einbettung in ein dichtes Regelwerk

Im Kontext der Berichterstattung 2015 wurde ein Konzept verfolgt, bei dem die Inklusionsbeauftragte die Fachbereiche im Rahmen von Schulungen sensibilisieren und gemeinsam Zielvereinbarungen entwickeln sollte.

Diese sollten zentral gesammelt und fortgeschrieben werden.

Dieses Vorgehen entsprach einem klaren Top-down-Ansatz, bei dem die Verantwortung für Inklusion nicht delegiert, sondern in der Verwaltungsleitung verankert werden sollte.

Dass dieser Ansatz später aufgegeben wurde, markiert einen zentralen Wendepunkt der weiteren Entwicklung.

Politische Einordnung und erste Bruchlinien

Bereits im Bericht 2015 wird deutlich, dass zwischen politischem Anspruch und administrativer Realität Spannungen bestanden.

Die Vielzahl der Aufgaben, die Komplexität der Regelwerke und der notwendige Koordinationsaufwand standen in einem Missverhältnis zur tatsächlichen personellen Ausstattung der Stabsstelle.

Rückblickend lässt sich der Bericht 2015 als Dokument eines hohen politischen Anspruchs lesen, dessen organisatorische Absicherung jedoch unzureichend blieb.

Diese strukturelle Überforderung bildet eine zentrale Erklärung für die später beobachtete Verschiebung von strategischer Steuerung hin zu fachlicher Begleitung.

Langzeitbetrachtung 2015 – 2025

Die vergleichende Betrachtung der Inklusionsberichte zeigt über alle drei Berichtszeiträume hinweg eine stabile normative Orientierung an den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention.

Inklusion wird durchgehend als gesellschaftliche Querschnittsaufgabe verstanden und fachlich engagiert begleitet.

Gleichzeitig wird jedoch deutlich, dass sich der politische Steuerungsanspruch im Zeitverlauf nicht weiterentwickelt hat, sondern vielmehr zurückgebaut wurde.

Vorgeschichte

Die heutige Stabsstelle Inklusion baut auf einer längeren kommunalen Vorgeschichte auf.

Bereits vor ihrer Einrichtung war die Funktion eines Behindertenbeauftragten (halbtags) in der Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach verankert.

Der damalige Aufgabenschwerpunkt lag insbesondere im Bereich der Barrierefreiheit.

Mit der späteren rein redaktionellen Umbenennung in „Inklusionsbeauftragter“ und der Übertragung der Aufgaben auf eine hauptamtliche Inklusionsbeauftragte wurde diese Funktion organisatorisch und fachlich aufgewertet.

Zugleich entstand die Stabsstelle Inklusion, ergänzt durch die Beschäftigung einer Architektin in Teilzeit zur fachlichen Bearbeitung baulich-technischer Fragestellungen.

Vorangegangen war der Antrag einer Ratsfraktion, mit dem die Verwaltung aufgefordert wurde, „systematische Überlegungen für ein Umsetzungskonzept („Aktionsplan“) im Bereich der Stadt Mönchengladbach“ vorzulegen.

In der Sitzung des Stadtrates am 23.11.2013 wurde dieses Thema ausführlich behandelt und endete mit der Zusage des damaligen Oberbürgermeisters, entsprechend vorzugehen (siehe Auszug aus der Niederschrift dieser Ratssitzung).

Einen zentralen politischen und administrativen Bezugspunkt bildet dann das im Mai 2014 veröffentlichte Bekenntnis des damaligen Oberbürgermeisters im Namen des gesamten Verwaltungsvorstandes zu „Inklusion in Mönchengladbach“.

Dieses Bekenntnis besitzt bis heute Gültigkeit, da es weder widerrufen noch fortgeschrieben wurde.

Hervorzuheben ist insbesondere der dort formulierte Leitsatz, wonach die Verwaltung Inklusion „in allen Bereichen an bereits bestehende Prozesse anknüpft“.

Dieser Satz ist mehr als eine programmatische Formulierung.

Er beschreibt einen klaren politischen Anspruch: Inklusion sollte nicht als zusätzliche Aufgabe einer einzelnen Stelle verstanden werden, sondern als verbindliches Querschnittsprinzip innerhalb aller bestehenden Verwaltungsprozesse.

Damit war ausdrücklich ein Top-down-Ansatz angelegt, der Verantwortung auf Leitungsebene verortet und die Fachbereiche gleichermaßen in die Pflicht nimmt.

Dieses Selbstverständnis ließ erwarten, dass Inklusion als verwaltungsweiter Top-down-Prozess verstanden und umgesetzt wird und nicht allein in der Verantwortung einer einzelnen Stelle liegt.

In dieser Phase bestand berechtigter Anlass zur Annahme, dass Inklusion strukturell und dezernatsübergreifend verankert werden sollte.

2015: Ambitionierter Ansatz mit Steuerungsperspektive

Der Inklusionsbericht 2015 nimmt innerhalb der Langzeitbetrachtung eine besondere Stellung ein.

Im Zuge der Einrichtung der Stabsstelle Inklusion wurde ein konzeptioneller Ansatz entwickelt, der über reine Berichterstattung hinausging.

Vorgesehen waren verwaltungsweite Sensibilisierungen der Mitarbeitenden in allen Dezernaten sowie darauf aufbauende Zielvereinbarungen mit den Fachbereichen, die zentral durch die Stabsstelle gesammelt und ausgewertet werden sollten.

Damit war erstmals ein politisch-administrativer Steuerungsansatz angelegt, der Inklusion als systematischen Veränderungsprozess innerhalb der Verwaltung verstand.

Bereits bei der Vorstellung des Inklusionsberichts 2015 im Sozialausschuss wurde deutlich, dass das konzeptionelle Ziel grundsätzlich geteilt wurde, der damit verbundene organisatorische und personelle Aufwand jedoch kritisch gesehen wurde.

In der Folge wurde das Konzept der Sensibilisierung und Zielvereinbarungen ersatzlos eingestellt.

Aus Sicht der Kontaktstelle des BSK ist dabei weniger das Scheitern dieses frühen Konzepts entscheidend, sondern vielmehr das Ausbleiben einer politischen Neujustierung.

Es wurde weder ein alternatives Steuerungsinstrument entwickelt noch ein neuer strategischer Rahmen definiert.

2017: Rückzug auf Koordination und Dokumentation

Der Inklusionsbericht 2017 markiert einen deutlichen Bruch mit dem ursprünglichen Steuerungsanspruch.

Die Rolle der Stabsstelle wird nun primär als koordinierend, vermittelnd und beratend beschrieben.

Der Bericht bietet eine breite und fachlich fundierte Darstellung zahlreicher Themenfelder und benennt Zielkonflikte sowie bestehende Defizite offen.

Ein verbindlicher politischer Zielrahmen oder eine Prioritätensetzung ist jedoch nicht erkennbar.

Inklusion wird dokumentiert, nicht strategisch gesteuert.

2025: Fachliche Bilanz ohne strategische Perspektive

Der Inklusionsbericht 2025 knüpft inhaltlich quasi an den Bericht 2017 an, ist jedoch stärker bilanzierend angelegt.

Technische, rechtliche und normative Aspekte – insbesondere im Bereich der Barrierefreiheit – rücken in den Vordergrund.

Konflikte und strukturelle Zielkonflikte werden zurückhaltender dargestellt.

Auch im Bericht 2025 fehlt ein politisch beschlossenes Zielsystem, eine Priorisierung oder eine verbindliche Zukunftsperspektive für die Weiterentwicklung von Inklusion in Mönchengladbach.

Ergänzende synoptische Verdeutlichung 

Die Ampel-/Symboltabelle stellt keine Bewertung einzelner Personen oder Leistungen dar.

Sie vergleicht die drei Inklusionsberichte ausschließlich entlang struktureller und politischer Kriterien.

Grün kennzeichnet einen klar formulierten Anspruch oder eine verbindliche Struktur, Gelb eine teilweise oder inkonsistente Ausprägung, Rot das Fehlen politischer Verbindlichkeit.

Die horizontale Betrachtung (2015–2017–2025) macht sichtbar, dass sich der Schwerpunkt der kommunalen Inklusionsarbeit schrittweise von politischer Steuerung hin zu fachlicher Begleitung verschoben hat.

Die vertikale Betrachtung (je Dimension) zeigt, dass insbesondere Zielsysteme, politische Verbindlichkeit und strukturelle Beteiligung der Betroffenen dauerhaft unterentwickelt geblieben sind.

Die synoptische Betrachtung der drei Inklusionsberichte macht eine klare Entwicklungslinie sichtbar.

Während der Bericht 2015 von einem hohen politischen und administrativen Anspruch getragen ist, zeigt sich im Bericht 2017 bereits ein Rückzug von verbindlicher Steuerung hin zu Sensibilisierung und Moderation.

Der Bericht 2025 schließlich dokumentiert eine fachlich fundierte, jedoch politisch entkoppelte Bilanz.

Diese Entwicklung ist weniger als inhaltlicher Rückschritt zu verstehen, sondern als schrittweise Anpassung an strukturelle Rahmenbedingungen.

Insbesondere das Fehlen eines politisch beschlossenen Zielsystems und verbindlicher Steuerungsinstrumente führte dazu, dass die Stabsstelle ihre Rolle faktisch neu definieren musste.

Statt eines verwaltungsweiten Top-down-Prozesses etablierte sich eine additive Lösung, bei der Inklusion überwiegend durch Engagement einzelner Akteurinnen und Akteure getragen wird.

Dies erklärt die wachsende Diskrepanz zwischen normativem Anspruch und politischer Wirksamkeit.

Übergreifende Bewertung

In der Gesamtschau der Jahre 2015 bis 2025 zeigt sich:

  • eine stabile normative Haltung zur Inklusion,
  • ein kontinuierliches fachliches Engagement,
  • zugleich jedoch ein Verlust an politischer Verbindlichkeit und strategischer Steuerung.

Der entscheidende Wendepunkt liegt im Jahr 2015 mit der Aufgabe des ursprünglich vorgesehenen Steuerungskonzepts – ohne dessen Ersatz durch ein alternatives politisches Instrument.

Die fortlaufende Erstellung von Berichten kann eine strategische Inklusionspolitik nicht ersetzen.

Ohne politisch beschlossene Ziele, Prioritäten und Zeitachsen besteht die Gefahr, dass Inklusion dauerhaft als begleitendes Querschnittsthema behandelt wird, dessen Umsetzung von Engagement Einzelner abhängt.

Poltische Schlussfolgerung: Verbindlicher “Aktionsplan Inklusion Mönchengladbach”

Die Langzeitbetrachtung der Inklusionsberichte 2015, 2017 und 2025 zeigt übereinstimmend, dass es in Mönchengladbach an einem politisch verbindlichen, fortschreibbaren und überprüfbaren Rahmen für Inklusion fehlt.

Weder Zielprioritäten noch Zeitachsen oder Verantwortlichkeiten sind politisch festgelegt.

Der weiterhin gültige Leitsatz aus dem Jahr 2014, wonach Inklusion „in allen Bereichen an bereits bestehende Prozesse anknüpft“, wurde bislang nicht eingelöst.

Zielsetzung eines Aktionsplans

Ein Aktionsplan Inklusion dient nicht der zusätzlichen Belastung von Verwaltung und Politik, sondern der Bündelung bestehender Aktivitäten.

Er schafft Transparenz, Priorisierung und politische Verbindlichkeit.

Ziel eines solchen Aktionsplans ist es,

  • politische Schwerpunkte festzulegen,
  • Zuständigkeiten eindeutig zu benennen,
  • realistische Zeit- und Umsetzungshorizonte zu definieren,
  • und Fortschritte regelmäßig überprüfbar zu machen.

Politische Verantwortung

Die Entwicklung eines Aktionsplans Inklusion ist eine politische Aufgabe.

Sie kann nicht allein der Stabsstelle Inklusion übertragen werden.

Vielmehr bedarf es eines klaren politischen Mandats, einer Beteiligung aller relevanten Dezernate sowie einer aktiven Rolle der Politik.

Ein Aktionsplan stellt damit die konsequente Weiterentwicklung des politischen Anspruchs von 2014 dar und korrigiert die strukturellen Defizite, die in der bisherigen Entwicklung sichtbar geworden sind.

Rolle der Betroffenen, Verbände und Initiativen

Inklusion ist ohne die aktive Beteiligung der Menschen, die sie konkret betrifft, nicht wirksam umsetzbar.

Die ehrenamtlich Tätigen in den Behindertenverbänden und Initiativen leisten seit vielen Jahren einen unverzichtbaren Beitrag zur kommunalen Inklusionsarbeit.

Sie verfügen über ein praxisnahes, erfahrungsbasiertes Betroffenen-Know-how, das weder durch Verwaltungsperspektiven noch durch externe Expertise ersetzt werden kann.

Dieses Wissen ist bereits heute ein tragender Bestandteil der täglichen Arbeit der Stabsstelle Inklusion.

Für die Entwicklung eines Aktionsplans Inklusion ist es jedoch zwingend erforderlich, diese Zusammenarbeit strukturell abzusichern und systematisch einzubeziehen.

Ein Aktionsplan, der ohne die gleichberechtigte Mitwirkung der Betroffenen entsteht, würde seinem eigenen Anspruch widersprechen.

Externe fachliche Unterstützung

Zugleich zeigt der Blick auf andere Kommunen, dass die Erarbeitung von Aktionsplänen Inklusion erfolgreich durch externe Fachinstitute, Hochschulen oder spezialisierte Beratungsstellen begleitet werden kann.

Diese verfügen über erprobte methodische Ansätze zur Beteiligung, Moderation, Projektsteuerung und Dokumentation komplexer Prozesse.

Der Einsatz externer Expertise kann Verwaltung und Politik entlasten, Transparenz schaffen und dazu beitragen, dass der Aktionsplan sowohl fachlich fundiert als auch breit getragen wird.

Forderung

Die Kontaktstelle des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. fordert die Politik und Verwaltung der Stadt Mönchengladbach auf,

  • einen verbindlichen Aktionsplan Inklusion auf den Weg zu bringen,
  • die ehrenamtlich engagierten Behindertenverbände und Initiativen als gleichberechtigte Partner einzubinden,
  • und bei Bedarf externe fachliche Unterstützung für Moderation, Projektsteuerung und Dokumentation einzusetzen.

Nur im Zusammenspiel von Politik, Verwaltung, Betroffenen und externer Expertise kann der seit 2014 formulierte Anspruch einer inklusiven Stadtentwicklung eingelöst werden.

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